| Kommunale Förderung |
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Förderung zur Entwicklung von Unternehmen im Landkreis GoslarSeit 1. Januar 2008 ist für kleine und mittlere Betriebe in der Stadt Goslar und den Städten und Gemeinden im Landkreis Goslar ein gesondertes Programm „Förderung zur Entwicklung von Unternehmen im Landkreis Goslar“ entwickelt worden. Gefördert werden Investitionen zur Schaffung neuer und zur Sicherung vorhandener Arbeitsplätze. Die Fördermittel stammen aus dem sog. regionalisierten Teilbudget aus EU-Mitteln, aus Mitteln des Landkreises und aus Mitteln der beteiligten Städte und Gemeinden im Landkreis Goslar. Die finanzielle Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung. Die Höhe des Zuschusses für die Investitionsmaßnahmen und investitionsvorbereitenden und –begleitenden Maßnahmen beträgt grundsätzlich bei
der förderfähigen Netto-Investitionskosten (ohne Vorsteuer soweit abzugsberechtigt). Definition der Unternehmensgröße in den Richtlinien des Landkreises in Ableitung der EU-Definition:
Empfehlenswert ist es, vor Antragstellung ein Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung der Stadt und des Landkreises als bewilligende Stelle zu führen. Vorab einige wichtige Hinweis zu den Fördervoraussetzungen (Auszug aus den Richtlinien):
KontaktStadt Goslar, Wirtschaftsförderung Landkreis Goslar, Wirtschaftsförderung Weitere FördermöglichkeitenHinweisStand der Informationen ist der 1. Januar 2008. Sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch die Inhalte der Internetseiten von Dritten können sich im Zeitablauf ändern. Wir sind bemüht, die Angaben auf dem aktuellen Stand zu halten. Sollten Sie dennoch feststellen, dass Informationen nicht mehr aktuell sind, sind wir für Hinweise dankbar. Redaktion: |

