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Förderung zur Entwicklung von Unternehmen im Landkreis Goslar

Seit 1. Januar 2008 ist für kleine und mittlere Betriebe in der Stadt Goslar und den Städten und Gemeinden im Landkreis Goslar ein gesondertes Programm „Förderung zur Entwicklung von Unternehmen im Landkreis Goslar“ entwickelt worden. Gefördert werden Investitionen zur Schaffung neuer und zur Sicherung vorhandener Arbeitsplätze.

Die Fördermittel stammen aus dem sog. regionalisierten Teilbudget aus EU-Mitteln, aus Mitteln des Landkreises und aus Mitteln der beteiligten Städte und Gemeinden im Landkreis Goslar. Die finanzielle Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung.

Die Höhe des Zuschusses für die Investitionsmaßnahmen und investitionsvorbereitenden und –begleitenden Maßnahmen beträgt grundsätzlich bei

  • Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen bis zu 21 %
  • Mittleren Unternehmen bis zu 15 %
  • Großen Unternehmen bis zu 12,5 %

der förderfähigen Netto-Investitionskosten (ohne Vorsteuer soweit abzugsberechtigt).

Definition der Unternehmensgröße in den Richtlinien des Landkreises in Ableitung der EU-Definition:

  • Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. €.
  • Kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. €.
  • Mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €.
  • Große Unternehmen: mehr als 249 Mitarbeiter und Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. € oder Jahresbilanzsummer über 43 Mio. €.

Empfehlenswert ist es, vor Antragstellung ein Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung der Stadt und des Landkreises als bewilligende Stelle zu führen. Vorab einige wichtige Hinweis zu den Fördervoraussetzungen (Auszug aus den Richtlinien):

  • Anträge auf Bezuschussung müssen vor Beginn des Vorhabens beim Landkreis Goslar gestellt werden.
  • Vor Beginn des Investitionsvorhabens muss die bewilligende Stelle schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden.
  • Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Zuschussgewährung erfolgt im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens entsprechend der Richtlinie und der verfügbaren Haushaltsmittel.
  • Es besteht ein Kumulierungsverbot mit dem GA-Förderprogramm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur“.

Kontakt

Stadt Goslar, Wirtschaftsförderung
Reinhard Schwarzer
Charley-Jacob-Straße 3, 38640 Goslar
Tel. 05321-704-309

Landkreis Goslar, Wirtschaftsförderung
Stephan Grenz
Klubgartenstraße 11, 38640 Goslar
Tel. 05321-76-253

Weitere Fördermöglichkeiten

Hinweis

Stand der Informationen ist der 1. Januar 2008. Sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch die Inhalte der Internetseiten von Dritten können sich im Zeitablauf ändern. Wir sind bemüht, die Angaben auf dem aktuellen Stand zu halten. Sollten Sie dennoch feststellen, dass Informationen nicht mehr aktuell sind, sind wir für Hinweise dankbar.

Redaktion:
Stadt Goslar, Stabsstelle - Öffentlichkeitsarbeit
Charley-Jacob-Straße 3, 38640 Goslar

 
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