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Versicherungsamt

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Hinweise & Tipps

Krankenversicherung Als Selbständiger sind Sie nicht mehr pflichtversichert. Es empfiehlt sich, entweder in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben oder in eine private Kasse zu wechseln. Holen Sie sich mehrere Angebote ein, da die Leistungen und Beiträge stark variieren. Als Künstler können Sie sich über die KSK(Künstlersozialkasse) versichern, die wie ein Arbeitgeber die Hälfte Ihrer Sozialversicherungsbeiträge übernimmt.
Berufsunfähigkeitsversicherung Für den Fall, dass Sie aufgrund eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben, können Sie hierdurch eine zusätzliche Rente beziehen. Hierfür sind örtliche Versicherer zuständig.
Rentenversicherung Bei Selbständigen werden nicht mehr automatisch die gesetzlichen Rentenbeiträge einbehalten. Es empfiehlt sich daher entweder die freiwillige Zahlung in die Rentenkasse oder die private Absicherung, z.B. in Form einer Lebensversicherung, Fonds, o. Ä. Für manche Berufsgruppen (z.B. Journalisten) werden spezielle Versicherungen angeboten.
Rechtschutzversicherung Gegen Schäden aus Schadenersatzrechtschutz, Strafrechtschutz, Arbeitsrechtschutz, Sozialgerichtsrechtschutz Hierfür sind örtliche Versicherer zuständig.
Betriebshaftpflichtversicherung Gegen Schäden aus der Haftpflicht als Eigentümer, Mieter oder Pächter von Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten: Betriebsstättenrisiko, Unfallrisiko, Umweltschutzrisiko, Produkthaftung Hierfür sind örtliche Versicherer zuständig.
Kraftfahrzeugpflichtversicherung Neben der gesetzlichen Haftpflicht sind noch folgende Zusatzversicherungen empfehlenswert: Insassenversicherung, Kaskoversicherung Hierfür sind örtliche Versicherer zuständig.
Inventar- und Warenversicherung Hierunter fallen beispielsweise: Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Schäden durch Ruß und Löschwasser, Einbruch und Diebstahl, Leitungswasser, Sturm, Betriebsunterbrechung (bei produzierendem Gewerbe), Schwachstromversicherung, Maschinenversicherung, Elektronikversicherung, Transport Hierfür sind örtliche Versicherer zuständig.
Betriebsunterbrechungsversicherung Beinhaltet Abdeckung weiterer laufender Kosten (z.B. Löhne und Gehälter) nach einem Feuer- oder Leitungswasserschaden. Jedoch kein Umsatzausfall! Hierfür sind örtliche Versicherer zuständig.
Kreditversicherung Debitorenversicherung, Ausfuhrkreditversicherung z. B. Hermes, Creditreform etc.
 
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