| Umbau Osterfeldstadion |
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| Mittwoch, den 17. Februar 2010 um 15:26 Uhr | ||
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Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am 11.02.2010 im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung gegen die von der Stadt Goslar erteilte Baugenehmigung für den Goslarer Sportverein (GSC) angeordnet. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, in der Baugenehmigung weitere Nebenbestimmungen zur Minderung der Geräuschentwicklung bzw. -ausbreitung festzulegen. Es handelt sich hierbei um Maßnahmen, die sowohl organisatorischer als auch baulicher Art sein können. Die Stadt wird bei ihrer Entscheidung die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Interessenausgleichs berücksichtigen, um ein dauerhaftes Nebeneinander von Wohnbebauung und Sportstätte zu gewährleisten. Hierbei ist zu beachten, dass eine Überschreitung der Lärmrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung nur an wenigen Tagen zu erwarten ist. Zum bisherigen Verlauf: Pressemitteilung als pdf downloaden
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