Umbau Osterfeldstadion Drucken E-Mail
Mittwoch, den 17. Februar 2010 um 15:26 Uhr

Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am 11.02.2010 im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung gegen die von der Stadt Goslar erteilte Baugenehmigung für den Goslarer Sportverein (GSC) angeordnet.

Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, in der Baugenehmigung weitere Nebenbestimmungen zur Minderung der Geräuschentwicklung bzw. -ausbreitung festzulegen. Es handelt sich hierbei um Maßnahmen, die sowohl organisatorischer als auch baulicher Art sein können. Die Stadt wird bei ihrer Entscheidung die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Interessenausgleichs berücksichtigen, um ein dauerhaftes Nebeneinander von Wohnbebauung und Sportstätte zu gewährleisten. Hierbei ist zu beachten, dass eine Überschreitung der Lärmrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung nur an wenigen Tagen zu erwarten ist.

Zum bisherigen Verlauf:
Der GSC beabsichtigt, das Osterfeldstadion zu einem regionalligatauglichen Stadion umzubauen. Vier Anwohner hatten gegen die von der Stadt Goslar erteilte Baugenehmigung Widerspruch eingelegt. Das Verwaltungsgericht Braunschweig gab dem Widerspruch eines Anwohners im Eilverfahren statt, die Anträge der drei anderen Anwohner wurden abgelehnt, da deren Grundstücke ca. 300 Meter vom Osterfeld entfernt liegen und sie „durch die erteilte Baugenehmigung aller Voraussicht nach nicht in eigenen Rechten verletzt werden.“

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Verantwortlich für diese Meldung:

Der Oberbürgermeister (V.i.S.d.P)
Rathaus - Markt 1
38640 Goslar

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Susanne Roßdeutscher
Telefon: 05321-704226
Telefax: 05321-7041226
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