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Montag, den 12. April 2010 um 11:14 Uhr

Stadt hilft mit Stiftungsgeldern weiter / Anträge bis 15. Mai einreichen

Die ersten Semester an der Uni sind herum und das Konto leer? Oder der Wunsch nach einem Studium soll aus Geldnot ein Traum bleiben? Zumindest für ehemalige Schülerinnen und Schüler des Ratsgymnasiums und des Christian-von-Dohm-Gymnasiums hält die Stadt zwei Geldtöpfe bereit, die weiterhelfen: Die „Dorothea-Brökelschen-Stiftung“ und die Stiftung „Schülerdank“. Für beide gilt: Wer in diesem Jahr einen Zuschuss bekommen möchte, muss bis spätestens 15. Mai seinen Antrag auf Beihilfe bei dem zuletzt besuchten Gymnasium einreichen. Dabei sind in erster Linie Abiturientinnen und Abiturienten zu berücksichtigen, aber auch andere ehemalige Schülerinnen und Schüler dieser Gymnasien können Anträge einreichen.

„Dorothea-Brökelschen-Stiftung“:
Die „Dorothea-Brökelschen-Stiftung“ ist eine von den Eheleuten Oberstudiendirektor i. R. Werner Brökelschen und Dr. Else Brökelschen zum Andenken an ihre verstorbene Tochter Dorothea testamentarisch errichtete Stipendienstiftung. Antragsberechtigt sind alle ehemaligen Schülerinnen und Schüler des Ratsgymnasiums und des Christian-von-Dohm-Gymnasiums. Ihnen soll die Fortbildung an einer Hochschule, Fachhochschule oder Fachschule ermöglicht werden. Ausschlaggebend für die Gewährung der Beihilfe sind dabei die Bedürftigkeit und Würdigkeit der Studierenden.

Stiftung „Schülerdank“:
Geld aus der Stiftung „Schülerdank“ gibt es ausschließlich für ehemalige Schülerinnen und Schüler des Ratsgymnasiums. Sie wurde 1928 vom Verein ehemaliger Angehöriger des Realgymnasiums mit Gymnasium zu Goslar e.V. zur 400-Jahr-Feier der Schule errichtet. Auch der „Schülerdank“ will würdige und bedürftige ehemalige Schüler bei ihrer weiteren Ausbildung an Hoch- und Fachschulen unterstützen.

Für beide Stiftungen müssen die Anträge auf Beihilfen folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift der Bewerberin bzw. des Bewerbers, Begründung des Antrages, Studienbescheinigung, Fotokopie des BAföG-Bescheides bzw. Einkommensnachweise der Eltern, alle weiteren Einkünfte des Bewerbers, Bankverbindung mit Kontonummer. Die Angaben zu den Einkommensverhältnissen sind durch Bescheinigungen zu belegen.

Anträge für beide Stiftungen sind bei dem entsprechenden Gymnasium sowie bei der Stadt Goslar, Charley-Jacob-Str. 3, Fachbereich Kultur und Bürgerservice, Zimmer 206, und im Service-Center, Charley-Jacob-Str. 3, erhältlich oder im Internet unter www.goslar.de/rathaus/formulare.

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Verantwortlich für diese Meldung:

Der Oberbürgermeister (V.i.S.d.P)
Rathaus - Markt 1
38640 Goslar

Ansprechpartner:

Sonja Maibaum
Telefon: 05321-704249
Telefax: 05321-7041249
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