| Antrag auf staatliche Anerkennung als heilklimatischer Kurort |
|
|
| Donnerstag, den 14. Oktober 2010 um 07:43 Uhr | ||
|
Positives Votum für Antragstellung zur Anerkennung des Ortsteiles Hahnenklee-Bockswiese als „Heilklimatischer Kurort“ Die Service-Agentur beim Heilbäderverband Niedersachsen e.V. hat mit Beschluss vom 16. September bestätigt, dass der Ortsteil Hahnenklee-Bockswiese entsprechend § 2 Abs. 1 der Niedersächsischen Kurortverordnung die Voraussetzungen erfüllt, die staatliche Anerkennung als Heilklimatischer Kurort zu beantragen. Für die Prädikatisierung von Kurorten sind bestimmte Qualitätskriterien zu erfüllen. Im „Heilklimatischen Kurort“ Hahnenklee-Bockswiese sind die natürlichen Heilmittel, die leistungsfähigen Einrichtungen zur Anwendung der Heilmittel oder der Therapiekonzepte, das entsprechende Bioklima sowie eine die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten nicht beeinträchtigende Luftqualität vorhanden. Auf dieser Grundlage hat die Service-Agentur im Rahmen der Antragsprüfung und einer durchgeführten Ortsbesichtigung ein Gutachten erstellt, das die Qualitätskriterien bestätigt. Das Gutachten ist Voraussetzung für die endgültige Antragstellung beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Pressemitteilung als pdf downloaden
|

