| Friedhöfe: Ruhefristen laufen ab |
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| Donnerstag, den 12. November 2009 um 16:08 Uhr | ||
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Nutzungsrecht lässt sich nur bei Familiengräbern verlängern
Irgendwann ist es so weit: Zu einem bestimmten Zeitpunkt laufen die Ruhefristen von Reihengrabfeldern ab, und sie werden zur Wiederverwendung eingeebnet. So regelt es die bestehende Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Goslar. Lediglich bei Familiengrabstellen ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich und es erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung an die Berechtigten. Auch gegenwärtig sind an einem Teil der Gräber auf den Goslarer Friedhöfen die Ruhefristen abgelaufen. Auf dem Friedhof an der Hildesheimer Straße sind davon alle Familiengrabstellen mit Nutzungsrecht bis 31. Dezember betroffen; außerdem alle Urnenreihengrabstellen, die vor 1995 belegt wurden. Auf den Friedhöfen Feldstraße, Oker und Jerstedt geht es um die Reihengräber, die vor 1980 und alle Urnenreihengrabstellen, die vor 1995 belegt wurden, sowie um alle Familiengräber mit einer Nutzungszeit bis Ende dieses Jahres. Auf dem Friedhof Hahnenklee sind lediglich die Familiengrabstellen tangiert, deren Nutzungsrecht am 31. Dezember ausläuft. Bis 31. Januar nächsten Jahres ist Zeit, vorhandene Grabsteine oder Grabanlagen zu entfernen; danach werden sie von der Stadt Goslar abgeräumt. Verlängerungsanträge für Familiengrabstellen kann man bis zum 31. Januar beim städtischen Betriebshof „Straßen und Grün“, Feldstraße 52, 38640 Goslar, stellen. Pressemitteilung als pdf downloaden
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