| Herbstlaub und Winterdienst |
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| Donnerstag, den 19. November 2009 um 14:17 Uhr | ||
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Ordnungsrechtliche Pflichten von Grundstückseigentümern Mit dem Beginn der Herbstzeit und dem damit verbundenen Laubabwurf der Bäume erinnert die Stadt Goslar Grundstückseigentümer an folgende Pflichten, die in der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung und der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung festgelegt sind: Zur Straßenreinigungsverpflichtung gehören der Reinigungs- und der Winterdienst auf den öffentlichen Verkehrsflächen, die an Privatgrundstücke angrenzen. Die Grundstückseigentümer haben Schmutz, Unkraut, Laub, Unrat und Streugut an Radwegen, Fußwegen und fußläufigen Wegeverbindungen sowie Eis und Schnee so zu beseitigen, dass sie nicht auf Nachbargrundstücke, in die Gossen, Gräben oder Einlaufschächte der Stadtentwässerung gekehrt werden. Dabei sind Fuß- und Gehwege wöchentlich an einem Werktag zu reinigen. Treten im Laufe eines Tages besondere Verunreinigungen auf, bei denen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt wird, sind diese unverzüglich zu beseitigen. Äste und Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die über die Grundstücke herausragen, sind zu entfernen. Dachrinnen und Wasserfallrohre müssen so beschaffen sein, dass Dritte nicht durch überlaufendes oder aus schadhaften Stellen austretendes Wasser gefährdet werden. Eiszapfen und Schneeüberhänge an Dächern im Bereich von öffentlichen Straßen sind zu beseitigen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit einem Verwarngeld/Bußgeld geahndet werden. Pressemitteilung als pdf downloaden
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