| Erweiterung Kanalnetz Hahndorf |
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| Donnerstag, den 19. November 2009 um 15:03 Uhr | ||
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Stadt gewinnt Verfahren 2007 wurden in Hahndorf im Rahmen des zweiten Bauabschnitts zur Erweiterung des dortigen Kanalnetzes 24 Grundstücke an einen neu verlegten Niederschlagswasserkanal angeschlossen. Diese Maßnahme war notwendig, da es durch die Einleitung von Niederschlagswasser in den vorhandenen Mischwasserkanal vermehrt zu hydraulischen Überlastungen im Kanalnetz kam. Diese Überlastung führte wiederholt zu Rückstauereignissen im Kanal, wodurch Kellerräume bzw. Grundstücke überflutet wurden. An den Kosten für die Umstellung des Kanalsystems wurden die Grundstückseigentümer beteiligt. Ein Betroffener, der mit seinen Kosten in Höhe von 539,00 € nicht einverstanden gewesen war, hatte dagegen geklagt. Vom Verwaltungsgericht Braunschweig wurde die Klage am 30.09.2009 abgewiesen. In der Urteilsbegründung wird darauf hingewiesen, dass die erfolgte Kanalumstellung von einem Misch- in ein Trennsystem rechtmäßig ist. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Abwassersatzung und die Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Goslar. In derselben Angelegenheit sind noch acht weitere Verfahren beim Verwaltungsgericht rechtshängig. Da das erste Klageverfahren abgewiesen wurde und die Berufungsfrist abgelaufen ist, wird das Verwaltungsgericht die übrigen acht Kläger auffordern, ihre Klage zurückzunehmen. Pressemitteilung als pdf downloaden
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