Einstellungsbeschluss: Holzdiebstahl im Osterfeldstadion - Artikel in der GZ vom 03.12.2009 Drucken E-Mail
Donnerstag, den 03. Dezember 2009 um 16:07 Uhr

„Holzdiebstahl: Stadt beschwert sich offiziell
Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft auf dem Prüfstand – Irritationen um Beteiligung eines Goslarer Büros“

Artikel in der GZ vom 03.12.2009

„Holzdiebstahl: Stadt beschwert sich offiziell
Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft auf dem Prüfstand – Irritationen um Beteiligung eines Goslarer Büros“

Anlässlich des o.g. Artikels in der Goslarschen Zeitung über das Verfahren zum Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft in Sachen Holzdiebstahl im Osterfeldstadion wird nachfolgend der Sachverhalt dargestellt:

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses (VA) am 08.09.2009 wurde folgender Antrag der Bürgerliste beschlossen:

  1. Die Stadt Goslar schöpft alle Rechtsmittel aus, um die Schuldigen für die Baumfällungen und den Holzdiebstahl zu ermitteln und rechtlich zu belangen. Dies schließt ausdrücklich auch ein Klageerzwingungsverfahren und Schadensersatzklagen mit ein.

  2. Für die Vertretung der städtischen Interessen wird ein externes Anwaltsbüro beauftragt, das dem Verwaltungsausschuss regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens berichtet. (Gemäß dem Antrag der Bürgerliste sollte die Verwaltung nicht in eigener Sache tätig werden, sondern für die Vertretung der städtischen Interessen ein Anwaltsbüro beauftragen.)

Dem Beschluss entsprechend wurde ein Goslarer Anwaltsbüro beauftragt. Eine Information darüber sowie der Hinweis, dass die Anwaltskanzlei die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft abgefordert habe, erfolgte in der Sitzung des VA am 29.09.2009.

Am 20.10.2009 wurde dem VA die Empfehlung der Anwaltskanzlei vorgestellt. Es wurde u. a. darauf hingewiesen, dass es keinerlei Hinweise auf eine Beteiligung von Mitarbeitern der Stadt Goslar gegeben habe und  die generellen Erfolgsaussichten aus dem Ermittlungsverfahren heraus, welches die Polizei betrieben hat, durch die Staatsanwaltschaft negativ gewürdigt  wurden. Selbst unter dem Gesichtspunkt, es wäre rechtzeitig ein Strafantrag durch die Stadt Goslar gestellt worden, hätte dies die Ermittlungen und die Intensität der Ermittlungen nicht gefördert und es wäre nach dem Ermittlungsergebnis eine gleiche Bewertung durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig erfolgt. Vor diesem Hintergrund wird vom Anwaltsbüro empfohlen, das Klageerzwingungsverfahren wegen der äußerst geringen Erfolgsaussichten nicht zu betreiben.

Der VA hat in dieser Sitzung (20.10.2009) einvernehmlich festgelegt, eine weitere Anwaltskanzlei außerhalb Goslars zu beauftragen. Die Fraktionen wurden von Oberbürgermeister Henning Binnewies um entsprechende Vorschläge gebeten, welche Kanzlei beauftragt werden soll.

Nach Eingang der schriftlichen Erläuterung zur Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft wurde der VA am 17.11.2009 erneut über den bereits bekannten Sachstand informiert und darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig keinen weiteren Anlass für weitergehende Ermittlungen sehe, da lediglich das Bekanntwerden neuer Tatsachen eine Weiterführung des Verfahrens rechtfertigen würde.

Da von den Fraktionen noch keine Rückmeldungen vorlagen, welche Anwaltskanzlei beauftragt werden soll, wurde der VA von Oberbürgermeister Binnewies um Entscheidung gebeten, ob trotz der aussichtslosen Sach- und Rechtslage ein weiteres Anwaltsbüro mandatiert werden soll und wenn ja, welches.

Der VA legte fest, dass zunächst die bereits in dieser Angelegenheit tätig gewordene Goslarer Kanzlei zur Fristwahrung Beschwerde bis zum 20.11.2009 einlegen soll (dies erfolgte am 18.11.2009). Die Mitglieder des VA vereinbarten, die weitere Vorgehensweise zunächst in den Fraktionen zu beraten.

Abschließend ist zusammenzufassen, dass von der Verwaltung die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses umgesetzt wurden und jeweils eine zeitnahe Information des VA erfolgte. Irritationen über die Beteiligung eines Goslarer Büros, wie im o.g. Artikel aufgeführt, können somit nicht nachvollzogen werden.

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Verantwortlich für diese Meldung:

Der Oberbürgermeister (V.i.S.d.P)
Rathaus - Markt 1
38640 Goslar

Ansprechpartner:

Susanne Roßdeutscher
Telefon: 05321-704226
Telefax: 05321-7041226
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