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Den im Artikel der GZ vom 17.12.2009 erhobenen Vorwurf des „Täuschungsversuches per Vorlage“ weisen wir zurück und nehmen zum Sachverhalt wie folgt Stellung:
„Oker-Pavillons: Verwaltung trickst weiter“ Berichterstattung in der Goslarschen Zeitung (GZ) vom 17.12.2009
Den im Artikel der GZ vom 17.12.2009 erhobenen Vorwurf des „Täuschungsversuches per Vorlage“ weisen wir zurück und nehmen zum Sachverhalt wie folgt Stellung:
Zum Vorwurf Wertgrenzenüberschreitung Der Hinweis in der Beantwortung der Ratsanfrage der FDP-Ratsfraktion vom 19.11.2009, dass die Wertgrenzen eingehalten wurden, wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 08.12.2009 korrigiert. Oberbürgermeister Henning Binnewies wies darauf hin, dass es sich um eine Fehleinschätzung der Verwaltung handelt. Zu Beginn der Verhandlungen war davon auszugehen, dass das Ergebnis im Rahmen der festgelegten Wertgrenzen erzielt werden kann. Erst im Rahmen der Gespräche wurde deutlich, dass die Wertgrenzen überschritten werden könnten. Eine entsprechende Information des Rates mit Beschlussvorschlag über den Vertragsabschluss wäre nach Abschluss der Verhandlungsgespräche im Rahmen des Projektfeststellungsbeschlusses über die Sanierungsmaßnahme erfolgt. Da der Verhandlungspartner die vertragliche Vereinbarung (Räumung und Übergabe des Gebäudes) nicht fristgerecht erfüllt hat, ist die Stadt im Oktober 2009 vom Vertrag zurückgetreten.
Zum Vorwurf Geheimhaltung Nach dem Rücktritt der Stadt Goslar von den Verträgen im Oktober 2009 wurden die Verhandlungen mit der Erbengemeinschaft und der Weidegenossenschaft auf Vermittlung und unter Beteiligung von Ratsherrn Gerd Politz erneut aufgenommen. Darüber informierte Oberbürgermeister Henning Binnewies den Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 08.12.2009 ebenfalls.
Zum Beiblatt Nr. 1 zur Sitzungsvorlage 168/09 Die Formulierung „es konnte zwischenzeitlich eine Regelung über den Grunderwerb und den Abriss der Gebäude abgeschlossen werden“ ist missverständlich. Sie bezieht sich auf das erzielte Ergebnis zwischen den Vertragsparteien und hätte deutlicher auf die noch nicht unterzeichnete vertragliche Vereinbarung hinweisen müssen. Es war vereinbart, einen zwischen den Parteien abgestimmten Entwurf einer notariellen Vereinbarung bis zur Ratssitzung am 15.12.2009 vorlegen zu können. Dieser Entwurf konnte erst am 15.12.2009 mittags endgültig abgestimmt werden.
Unabhängig davon wird darauf hingewiesen, dass alle Verhandlungen unter dem Vorbehalt eines Ratsbeschlusses geführt wurden und nie außer Frage stand, dass der Rat entsprechend seiner Zuständigkeit die Letztentscheidungskompetenz hat.
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