Winterdienstpflichten der Grundstückseigentümer Drucken E-Mail
Montag, den 04. Januar 2010 um 11:53 Uhr

Eiszapfen und Schneeüberhänge an Dächern müssen entfernt werden

Der massive Wintereinbruch hat vielerorts zur Bildung von Eiszapfen und Schneeüberhängen an den Dächern geführt, die durch drohendes Herunterbrechen eine Gefährdung für Passanten darstellen.

Die Stadt weist darauf hin, dass zu den Winterdienstpflichten der Grundstückseigentümer neben der Räum- und Streupflicht der Gehwege auch die Beseitigung der Schneeüberhänge und Eiszapfen an Dächern im Bereich von öffentlichen Straßen gehört.

Die Außendienstmitarbeiter werden im Rahmen ihrer Kontrollen die Grundstückseigentümer auf die Einhaltung der Vorschriften hinweisen.

Der vollständige Text der „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Goslar“ kann im Internet unter www.goslar.de / Stadt & Bürger / Rathaus / Ortsrecht aufgerufen werden.

Pressemitteilung als pdf downloaden.

 

Verantwortlich für diese Meldung:

Der Oberbürgermeister (V.i.S.d.P.)
Rathaus - Markt 1
38640 Goslar

Ansprechpartner:

Doris Otter-Rubin
Telefon: 05321-704212
Telefax: 05321-7041212
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