| Winterdienstpflichten der Grundstückseigentümer |
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| Montag, den 04. Januar 2010 um 11:53 Uhr | ||
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Eiszapfen und Schneeüberhänge an Dächern müssen entfernt werden
Der massive Wintereinbruch hat vielerorts zur Bildung von Eiszapfen und Schneeüberhängen an den Dächern geführt, die durch drohendes Herunterbrechen eine Gefährdung für Passanten darstellen. Die Stadt weist darauf hin, dass zu den Winterdienstpflichten der Grundstückseigentümer neben der Räum- und Streupflicht der Gehwege auch die Beseitigung der Schneeüberhänge und Eiszapfen an Dächern im Bereich von öffentlichen Straßen gehört. Die Außendienstmitarbeiter werden im Rahmen ihrer Kontrollen die Grundstückseigentümer auf die Einhaltung der Vorschriften hinweisen. Der vollständige Text der „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Goslar“ kann im Internet unter www.goslar.de / Stadt & Bürger / Rathaus / Ortsrecht aufgerufen werden. Pressemitteilung als pdf downloaden.
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