EU-Dienstleistungsrichtlinie pünktlich umgesetzt Drucken E-Mail
Donnerstag, den 07. Januar 2010 um 14:34 Uhr

Landkreis und Stadt Goslar sind „Einheitlicher Ansprechpartner“

Der 28. Dezember 2009 ist der Stichtag, an dem die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EU) die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt, sog. Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR), umsetzen.

Ziel der EU-Mitgliedsstaaten ist es, einen einheitlichen europäischen Binnenmarkt zu verwirklichen und den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern.

Die hierbei notwendigen Verwaltungsverfahren sollen vereinfacht werden und mit der EU-DLR sollen Hindernisse für Dienstleistungserbringer abgebaut werden.
Dies stellt an die Verwaltungen neue Anforderungen, da im Zuge dieser Umsetzung ein „Einheitlicher Ansprechpartner“ (EA) installiert und die elektronische Verfahrensabwicklung europaweit gewährleistet werden muss.

Für Niedersachsen stehen insgesamt 54 EA (Land, Landkreise und einige Kommunen) zur Verfügung. Dabei stellen die großen selbständigen Städte wie Goslar ebenfalls einen EA.

EU-ausländische, aber auch inländische Unternehmen können sich grundsätzlich europaweit an einen EA ihrer Wahl wenden. Der „Einheitliche Ansprechpartner“ beim Landkreis Goslar ist Lars Tomkowiak, Tel. (05321) 76-252, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , bei der Stadt Goslar Kerstin Dieterich-Cychy, Tel.: (05321) 704-323, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Der EA ist als Mittler und Verfahrensmanager zwischen dem Kunden (dem Unternehmer) und den für sein Anliegen zuständigen Stellen tätig. Dies bringt den Vorteil, dass es bei unterschiedlichen behördlichen Zuständigkeiten oder Überschneidungen eine einheitliche Leitstelle gibt.

Selbstverständlich kann der Kunde auch weiterhin direkt die einzelnen ihn betreffenden Behörden oder Fachstellen kontaktieren. Da der EA die fachliche, terminliche und fristgerechte Koordination gewährleistet, werden für diese Leistungen nach dem Kostendeckungsprinzip Gebühren erhoben. Die EU-DLR ist ein wichtiger Baustein im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung und wird weiterhin Schritt für Schritt umgesetzt.

Weitere Informationen sind zu finden unter www.goslar.de und www.landkreis-goslar.de (Menüpunkt „Ihr direkter Weg“).

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