| Gefahr durch Eiszapfen und Schneeüberhänge an Dächern |
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| Donnerstag, den 14. Januar 2010 um 07:38 Uhr | ||
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Hausbesitzer werden auf ihre Pflichten hingewiesen
Durch die aktuelle Witterungslage bestehen beste Wachstumsbedingungen für Eiszapfen, die im freien Fall zu gefährlichen Geschossen werden können. Die Stadt weist darauf hin, dass zu den Winterdienstpflichten der Grundstückseigentümer neben der Räum- und Streupflicht der Gehwege auch die Beseitigung der Schneeüberhänge und Eiszapfen an Dächern im Bereich von öffentlichen Straßen gehört. Mitarbeiter des Außendienstes der Stadt Goslar sind in diesen Tagen im Stadtgebiet unterwegs und weisen die Verantwortlichen im Bedarfsfall auf die Gefahren an ihren Gebäuden hin. Insgesamt ca.100 Hauseigentümer und Mieter wurden bereits persönlich angesprochen und um umgehende Entfernung der Eiszapfen gebeten. Die Stadt bittet alle Hauseigentümer, die Gefahren, die von den teilweise kiloschweren Eisgebilden ausgehen können, nicht zu unterschätzen und auf ein regelmäßiges Entfernen zu achten. Verletzt ein Eiszapfen Passanten, so haftet fast immer der Hausbesitzer für den Schaden. Der vollständige Text der „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Goslar“ kann im Internet unter www.goslar.de / Stadt & Bürger / Rathaus / Ortsrecht aufgerufen werden. Pressemitteilung als pdf downloaden Bildmaterial zur Pressemitteilung:
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