| Haushaltspläne 2000 bis 2007 - Grundsätzliches Verfahren |
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| Freitag, den 22. Januar 2010 um 08:05 Uhr | ||
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Der Haushaltsplan einer Gemeinde ist ein Arbeits- und Wirtschaftsplan, in dem die Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen der jeweiligen Kommune festgelegt werden. Er wird jedes Jahr vom Rat beschlossen und beauftragt die Verwaltung, die Vorgaben des Rates anhand des Planes zu realisieren. Verändert sich die finanzielle Lage im Laufe des aktuellen Jahres, ist eine Anpassung an die Situation über einen oder mehrere Nachtragshaushaltspläne vorzunehmen. So wurde zum Beispiel der Haushaltsplan für das Jahr 2009, der am 24.02.2009 vom Rat beschlossen wurde, durch zwei Nachtragshaushaltspläne am 24.03.09 bzw. am 08.09.09 geändert und ebenfalls im Rat beschlossen. Die tatsächliche Jahresabrechnung erfolgt (wie auch in jedem Wirtschaftsunternehmen) nach Ablauf des Haushaltsjahres. Sollten die konkreten Zahlen ergeben, dass Ansätze nicht eingehalten wurden, ist dies bei wesentlichen Abweichungen zu begründen. Dies war zum Beispiel im Jahr 2002 der Fall, als die Steuereinnahmen geringer waren als ursprünglich erwartet, wovon der Rat entsprechend unterrichtet wurde. Abweichungen zwischen Haushaltsansatz und Rechnungsergebnis liegen ebenfalls in den Jahren 2006 und 2007 vor (siehe Aufstellung der Jahre 2000 bis 2007, die hier aufgerufen werden kann). Die Jahresabschlüsse 2006 und 2007 sind die ersten doppischen Abschlüsse seit Änderung des Rechnungsstils im Jahr 2006. Goslar hat als eine der ersten Kommunen in Niedersachsen das bislang praktizierte kameralistische Haushaltsbewirtschaftungsverfahren auf ein neues Verfahren, das so genannte doppische Verfahren umgestellt, das sich stärker an der kaufmännischen Buchführung orientiert. Zu Beginn der Umstellung lagen entsprechende rechtliche Vorschriften noch nicht vor, auf Erfahrungen anderer Städte konnte nicht zurückgegriffen werden. Deshalb stellte sich erst nach Abschluss der Haushaltsjahre 2006 und 2007 bei der Prüfung der Abschlüsse in 2009 heraus, dass einige doppische Buchungen, vorwiegend im Bereich der Pensionsrückstellungen, korrigiert werden mussten, mit der Folge einer Ergebnisverschlechterung für das Jahr 2006 in Höhe von ca. 3,5 Mio. Euro und für 2007 in Höhe von ca. 7,7 Mio. Euro. Eine entsprechende Anpassung im Haushaltsplan war faktisch nicht mehr möglich. Auch wenn die im Haushaltsplan ausgewiesenen Überschreitungen in ihrer Darstellung in Teilen nicht der rechtlich vorgeschriebenen buchhalterischen Zuordnung entsprechen, ist nichts verloren gegangen bzw. der Stadt kein finanzieller Schaden entstanden. Die Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 (hier einsehbar) befasst sich unter anderem auch mit diesen Überschreitungen. Pressemitteilung als pdf downloaden
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