| Eichung findet zukünftig am Aufstellungsort der Messgeräte statt |
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| Freitag, den 12. Februar 2010 um 14:37 Uhr | ||
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Das Eichamt Braunschweig teilt mit, dass ab diesem Jahr für die gesetzliche Nacheichung bzw. Überprüfung von eichpflichtigen Geräten kein örtliches Eichlokal mehr eingerichtet wird. Die Eichung findet zukünftig am Aufstellungsort der Messgeräte statt. Um Kosten zu sparen, besteht für Eichpflichtige auch weiterhin die Möglichkeit, Messgeräte im Eichamt Braunschweig überprüfen zu lassen. Öffnungszeiten sind Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr, jedoch nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache. Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht. Besitzer von eichpflichtigen Messgeräten sind für eine rechtzeitige Eichung grundsätzlich selbst verantwortlich. Weitere Informationen auf der Homepage des Eichamts unter www.men.niedersachsen.de oder Telefon 0531/58002-0. Pressemitteilung als pdf downloaden
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