Haushaltsplan der Stadt Goslar – Beratung in den Gremien Drucken E-Mail
Montag, den 15. März 2010 um 12:44 Uhr

In der Ratssitzung am 16. März 2010 wird der Haushalt der Stadt Goslar für das Jahr 2010 eingebracht.

Das heißt, die Verwaltung legt den Ratsmitgliedern den Haushaltsplan als Entwurf zur Beratung vor. Grundlage für diesen Entwurf ist der von den Fachbereichen ermittelte Finanzbedarf, der sich in den Haushaltsansätzen widerspiegelt.

Nach der Einbringung im Rat wird der Haushaltsplanentwurf dann in den Fachausschüssen beraten, bevor er mit entsprechenden Änderungen letztlich vom Rat beschlossen wird. Dies erfolgt für den Haushalt 2010 in der Ratssitzung am 1. Juni 2010.

Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Er ist ein Arbeits- und Wirtschaftsplan, in dem die Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen der jeweiligen Kommune festgelegt werden. Er verpflichtet die Verwaltung, die gesetzten Prioritäten des Rates anhand des Planes zu realisieren.

Festgelegt werden unter anderem Art und Umfang der Maßnahmen, die in dem Haushaltsjahr umgesetzt werden, die Höhe der Steuern, Gebühren und Abgaben oder auch der Umfang der anstehenden Verpflichtungsermächtigungen. Zu den Maßnahmen gehören zum Beispiel der Ausbau und die Sanierung der Straßen, die Pflege der Grünflächen oder die Sanierung der Schulen und Kindergärten. Diese werden finanziert aus Zuwendungen (z. B. des Landes) sowie mit Investitionskrediten. Dabei hat der Rat zu beachten, dass spätere Generationen nicht über Gebühr belastet werden.

Der Haushaltsplan entfaltet grundsätzlich im Innenverhältnis eine Vollzugsverbindlichkeit, das heißt, die Budgetverantwortung liegt in den jeweiligen Fachbereichen, die für ihren Bereich die Mittel verwalten und die jeweiligen Ausgaben und Einnahmen überwachen.

Zu den wesentlichen Grundsätzen einer kommunalen Planung gehört der Haushaltsausgleich. Dies bedeutet, dass die Einnahmen die Ausgaben decken sollen. Hier liegt auch das Problem der Kommunen. Sofern nicht beeinflussbare Erträge, wie z. B. die Gewerbesteuereinnahmen oder die des Finanzausgleichs, wegbrechen und weiterhin notwendige Aufwendungen zu leisten sind, entstehen Finanzierungslücken. Diese können nur bedingt durch Liquiditätskredite überbrückt werden, die ebenfalls in ihrer Höhe vom Rat beschlossen werden und nicht überschritten werden dürfen und können. Die Kommunen sind gehalten, Konsolidierungsmaßnahmen durchzuführen. Diese stehen ebenfalls im Mittelpunkt der jährlichen Haushaltsplanberatungen und erfolgen in Abstimmung mit der Politik.

Verändert sich die finanzielle Lage im Laufe des aktuellen Jahres gravierend, ist eine Anpassung an die Situation über einen oder mehrere Nachtragshaushaltspläne vorzunehmen. Diese werden ebenfalls vom Rat beschlossen.

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Verantwortlich für diese Meldung:

Der Oberbürgermeister (V.i.S.d.P)
Rathaus - Markt 1
38640 Goslar

Ansprechpartner:

Susanne Roßdeutscher
Telefon: 05321-704226
Telefax: 05321-7041226
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