Netzwerk verhindert Obdachlosigkeit Drucken E-Mail
Donnerstag, den 18. März 2010 um 15:37 Uhr

Stadt Goslar hebt Satzung über Obdachlosenunterkunft auf

Der Rat der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung vom 16. März einstimmig beschlossen, die seit November 2001 geltenden Satzungen der Stadt Goslar über die Benut-zung der städtischen Obdachlosenunterkunft sowie über die Erhebung von Nutzungsentschädigungen für die Benutzung dieser Einrichtung aufzuheben.

Grundlage dafür ist ein gemeinsam mit der Diakonischen Gesellschaft Wohnen und Beraten (DWB) entwickeltes, gut funktionierendes Gesamthilfesystem mit dem Ziel, allen Betroffenen eine Wohnung zu vermitteln. Dieser Erfolg wird getragen von einem seit einigen Jahren aufgebauten regionalen Netzwerk für Problemgruppen, das sich mit der Vermeidung von Obdachlosigkeit beschäftigt. Präventive Maßnahmen mit Hilfsangeboten, die konkrete Betreuungs- und Beratungshilfen bieten, tragen dazu bei, Obdachlosigkeit zu verhindern. Im Bedarfsfall werden mit Unterstützung der DWB Pensionszimmer zur Verfügung gestellt, wobei auch hier die Wohnraumvermittlung an erster Stelle steht. Somit konnte die ehemalige städtische Obdachlosenunterkunft an der Grauhöfer Landwehr dem städtischen Gebäudemanagement für eine ander-weitige Nutzung zur Verfügung gestellt werden, was eine Kostenreduzierung von jährlich ca. 36.000 € bedeutet.

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Verantwortlich für diese Meldung:

Der Oberbürgermeister (V.i.S.d.P.)
Rathaus - Markt 1
38640 Goslar

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Doris Otter-Rubin
Telefon: 05321-704212
Telefax: 05321-7041212
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