Schutz der Karwoche Drucken E-Mail
Freitag, den 26. März 2010 um 12:24 Uhr

Die Feiertage der Karwoche einschließlich des Ostermontags sind durch das Niedersächsische Feiertagsgesetz gesetzlich geschützt und einige Aktivitäten reglementiert.

 Damit es nicht – teils auch unbewusst - zu Verstößen kommt, weist die Stadt Goslar deshalb angesichts des bevorstehenden Osterfestes ausdrücklich auf die Feiertagsregelung hin. Danach sind bereits am Donnerstag, 1. April, ab 5 Uhr morgens bis einschließlich Sonnabend, 3. April, 24 Uhr, öffentliche Tanzveranstaltungen nicht erlaubt. Am Karfreitag sind darüber hinaus alle Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, wie zum Beispiel musikalische Darbietungen, Preisskate, Preiskegeln, Modenschauen, Vereinsversammlungen und Tanzlustbarkeiten, unabhängig davon ob diese Veranstaltungen öffentlich oder nicht öffentlich sind, verboten. Ebenfalls untersagt sind öffentliche sportliche Veranstaltungen sowie alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, es sei denn, sie dienen der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung und nehmen dabei auf den ernsten Charakter dieses Tages Rücksicht.

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Verantwortlich für diese Meldung:

Der Oberbürgermeister (V.i.S.d.P.)
Rathaus - Markt 1
38640 Goslar

Ansprechpartner:

Doris Otter-Rubin
Telefon: 05321-704212
Telefax: 05321-7041212
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