| Sauberes Goslar: Stadt erinnert Hundehalter an ihre Pflichten |
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| Mittwoch, den 31. März 2010 um 06:57 Uhr | ||||
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Wer wünscht sich nicht saubere Fußwege und gepflegte Grünanlagen ohne die Hinterlassenschaften der „lieben Vierbeiner“? Wer wünscht sich nicht saubere Fußwege und gepflegte Grünanlagen ohne die Hinterlassenschaften der „lieben Vierbeiner“? Leider haben die Außendienstmitarbeiter der Ordnungsbehörde in den vergangenen Wochen vermehrt Verstöße gegen die Pflichten von Hundehaltern festgestellt. Außerdem nehmen die Beschwerden über Verunreinigungen von öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen durch Hunde erneut zu. Es wird daher auf die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Goslar hingewiesen, in der unter anderem im § 6 die Pflichten von Hundehaltern festgelegt sind. Die Satzung kann im Internet unter www.goslar.de unter „Stadt & Bürger/Rathaus/Ortsrecht/Öffentliche Sicherheit und Ordnung/Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom 03.05.2005“ eingesehen werden. Danach sind die Hundehalter verpflichtet, zu vermeiden, dass ihr Tier
In öffentlichen Anlagen, Fußgängerzonen, auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen dürfen Hunde nur an der Leine mitgeführt werden. Bissige Hunde müssen in der Öffentlichkeit stets an der Leine geführt werden und einen bisssicheren Maulkorb tragen. Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung dieser Hundehalterpflichten und weist darauf hin, dass Verstöße mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 5000 Euro geahndet werden können. Pressemitteilung als pdf downloaden Bildmaterial zur Pressemitteilung:
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