Bürgerbefragung gem. § 22 NGO Drucken E-Mail
Donnerstag, den 30. September 2010 um 11:26 Uhr

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 28. September 2010 einen Änderungsantrag der SPD zum Antrag 150/10 der Fraktionen CDU, FDP, Bündnis 90/Grüne, Bürgerliste und Linke im Rat beschlossen.

Folgender Änderungsantrag der SPD zum Antrag 150/10 der Fraktionen CDU, FDP, Bündnis 90/Grüne, Bürgerliste und Linke wurde im Rat beschlossen:

Die Nr. 1 des Beschlussvorschlages wird folgendermaßen formuliert:

"Im Zusammenhang mit den öffentlich geäußerten Vorwürfen bzgl. der Amtsführung ..."

Nach Nr. 2 wird ergänzt:

"Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Ratssitzung eine rechtlich überprüfte und einwandfreie Satzung zur Bürgerbefragung auf Basis des beigefügten Entwurfs zu erstellen."
 
"Die Formulierung des § 1 der Satzung ist entsprechend des Formulierungsvorschlages zu Nr. 1 zu gestalten."

Der gesamte Beschlussvorschlag für die Ratssitzung am 02.12.2010 lautet somit wie folgt:

  1. Im Zusammenhang mit den öffentlich geäußerten Vorwürfen bezüglich der Amtsführung des Goslarer Oberbürgermeisters, Henning Binnewies, beschließt der Rat der Stadt Goslar eine Bürgerbefragung nach § 22 d NGO durchzuführen.

  2. Die im Rahmen der Bürgerbefragung zu stellende Frage lautet dabei wie folgt:
    „Soll der Rat der Stadt Goslar gegen den Oberbürgermeister Henning Binnewies ein Abwahlverfahren einleiten?“

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Ratssitzung eine rechtlich überprüfte und einwandfreie Fassung der Satzung zur Bürgerbefragung auf der Basis des beigefügten Entwurfs zu erstellen.

  4. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushalt 2010 bereitgestellt.

Begründung:

Auf der Grundlage der Sachinformationen der Verwaltung in der Sitzung des Verwaltungs-ausschusses am 28.09.2010 sowie des mit Schreiben vom 23.09.2010 des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport angeforderten Berichts hat sich der Verwaltungsausschuss für den vorgenannten Beschluss ausgesprochen.

Die Verwaltung wird eine Stellungnahme hinsichtlich der Durchführung des beabsichtigten Verfahrens an das Ministerium fertigen und diese allen Fraktionen des Rates zur Kenntnis geben.

Der Entwurf der Satzung wird auf der Basis dieser Prüfung erstellt werden.

Weiterhin wurde vereinbart, eine dreiwöchige Befragung im Januar 2011 durchzuführen.

Pressemitteilung als pdf downloaden

 

Verantwortlich für diese Meldung:

Der Oberbürgermeister (V.i.S.d.P)
Rathaus - Markt 1
38640 Goslar

Ansprechpartner:

Susanne Roßdeutscher
Telefon: 05321-704226
Telefax: 05321-7041226
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