| Herbstlaub und Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer |
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| Donnerstag, den 21. Oktober 2010 um 12:35 Uhr | ||
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Mit dem Beginn der Herbstzeit und dem damit verbundenen Laubabwurf der Bäume erinnert die Stadt Goslar die Grundstückseigentümer daran, dass zur Straßenreinigungsverpflichtung auch der Reinigungsdienst auf den öffentlichen Verkehrsflächen zählt, die an Privatgrundstücke angrenzen. Die Grundstückseigentümer haben Schmutz, Unkraut, Laub, Unrat und Streugut an Radwegen, Fußwegen und fußläufigen Wegeverbindungen so zu beseitigen, dass sie nicht auf Nachbargrundstücke, in die Gossen, Gräben oder Einlaufschächte der Stadtentwässerung gekehrt werden. Dabei sind Fuß- und Gehwege wöchentlich an einem Werktag zu reinigen. Treten im Laufe eines Tages besondere Verunreinigungen auf, bei denen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt wird, sind diese unverzüglich zu beseitigen. Äste und Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die über die Grundstücke herausragen, sind zu entfernen. Dachrinnen und Wasserfallrohre müssen so beschaffen sein, dass Dritte nicht durch überlaufendes oder aus schadhaften Stellen austretendes Wasser gefährdet werden. Geregelt sind diese Pflichten einschließlich des Winterdienstes in der „Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung“ und der „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ und können auf der Internetseite www.goslar.de / Stadt & Bürger / Rathaus / Ortsrecht / Öffentliche Sicherheit und Ordnung eingesehen werden. Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit einem Verwarngeld/Bußgeld geahndet werden. Pressemitteilung als pdf downloaden
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