| Sachstand Bedarfszuweisung |
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| Freitag, den 22. Oktober 2010 um 06:56 Uhr | ||
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Die Stadt Goslar erhält aus dem Antragsverfahren 2008 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 2.050 TEUR. Zwingende Voraussetzung für die Bewilligung ist der Abschluss einer Zielvereinbarung zur Haushaltskonsolidierung. Diese wurde vom Rat am 16.03.2010 beschlossen und vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration (MI) als zuständige Behörde grundsätzlich akzeptiert. Als Folge wurde am 12. April 2010 von der o.g. Gesamtsumme bereits ein Betrag in Höhe von 1.500 TEUR ausgezahlt. Der Restbetrag von 550 TEUR ist mit der Maßgabe verknüpft, umfassende Unterlagen zu erstellen und dem MI vorzulegen. Der Verwaltung wurde vom MI hierfür eine Frist bis zum 31. Dezember 2010 eingeräumt. Auf der Basis des Antrages der Ratsgremien vom 12. Oktober 2010 (Nr. 188/10) zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.10.2010 – Zielvereinbarung Bedarfszuweisung 2008 – wird die Verwaltung den Verwaltungsausschuss am Dienstag, 26. Oktober, über den vom Ministerium geforderten Nachweis informieren, der im Anschluss dem Ministerium vorgelegt wird. Pressemitteilung als pdf downloaden
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