Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen Oberbürgermeister Henning Binnewies Drucken E-Mail
Freitag, den 19. November 2010 um 13:32 Uhr

Goslar: Das Niedersächsische Innenministerium (MI) hat das von Oberbürgermeister Henning Binnewies (SPD) gegen sich selbst beantragte Disziplinarverfahren eingestellt.

Mit Schreiben vom 16.11.2010 teilt das MI mit, dass die Ermittlungen zu den disziplinarrechtlichen Vorwürfen abgeschlossen seien. Ein Dienstvergehen durch den Oberbürgermeister konnte in nachfolgend genannten Fällen nicht festgestellt werden:

  • Hätte eine vom früheren Oberbürgermeister Dr. Hesse getroffene Personalentscheidung aus dem Jahr  2002 bzw. 2005 im November 2006 geändert werden müssen
  • Durften Einsparungen in Höhe von 2 Millionen € im Haushaltsjahr 2009 in Teilen – wie geschehen – auch an anderer als der vom Rat beschlossenen Haushaltsstelle erbracht werden
  • Ist das Finanzmanagement rechtzeitig – nachdem Probleme erkannt worden sind – mit entsprechend qualifiziertem Personal verstärkt worden
  • Ist die Arbeit des 1. Stadtrats ausreichend überwacht und kontrolliert worden.

Oberbürgermeister Binnewies hatte mit Schreiben vom 11.02.2010 beim Nds. Innenministerium die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich gem. § 19 Abs. 1 des Nds. Disziplinargesetzes beantragt, um eine externe objektive Aufklärung der oben genannten, von Ratsherrn Rehse (FDP) erhobenen Vorwürfe herbeizuführen. Ratsmitglied Rehse hatte Oberbürgermeister Binnewies außerdem vorgeworfen, seine Dienstaufsichtspflicht hinsichtlich einer ordnungsgemäßen kommunalen Haushalts- und Finanzbuchführung grob vernachlässigt zu haben, da Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung in wesentlichen Teilen nicht beachtet und das Vermögen der Stadt Goslar in Teilen nicht richtig nachgewiesen worden seien.

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Verantwortlich für diese Meldung:

Der Oberbürgermeister (V.i.S.d.P)
Rathaus - Markt 1
38640 Goslar

Ansprechpartner:

Susanne Roßdeutscher
Telefon: 05321-704226
Telefax: 05321-7041226
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