| Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen Oberbürgermeister Henning Binnewies |
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| Freitag, den 19. November 2010 um 13:32 Uhr | ||
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Goslar: Das Niedersächsische Innenministerium (MI) hat das von Oberbürgermeister Henning Binnewies (SPD) gegen sich selbst beantragte Disziplinarverfahren eingestellt. Mit Schreiben vom 16.11.2010 teilt das MI mit, dass die Ermittlungen zu den disziplinarrechtlichen Vorwürfen abgeschlossen seien. Ein Dienstvergehen durch den Oberbürgermeister konnte in nachfolgend genannten Fällen nicht festgestellt werden:
Oberbürgermeister Binnewies hatte mit Schreiben vom 11.02.2010 beim Nds. Innenministerium die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich gem. § 19 Abs. 1 des Nds. Disziplinargesetzes beantragt, um eine externe objektive Aufklärung der oben genannten, von Ratsherrn Rehse (FDP) erhobenen Vorwürfe herbeizuführen. Ratsmitglied Rehse hatte Oberbürgermeister Binnewies außerdem vorgeworfen, seine Dienstaufsichtspflicht hinsichtlich einer ordnungsgemäßen kommunalen Haushalts- und Finanzbuchführung grob vernachlässigt zu haben, da Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung in wesentlichen Teilen nicht beachtet und das Vermögen der Stadt Goslar in Teilen nicht richtig nachgewiesen worden seien. Pressemitteilung als pdf downloaden
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