| Ermittlungen zum „Selbstreinigungsverfahren“ gegen Oberbürgermeister Henning Binnewies abgeschlossen |
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| Montag, den 22. November 2010 um 10:52 Uhr | ||
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Das Niedersächsische Innenministerium hat mit Schreiben vom 16.11.2010 mitgeteilt, dass die Ermittlungen zu den disziplinarrechtlichen Vorwürfen abgeschlossen sind. Ein Dienstvergehen durch den Oberbürgermeister konnte in nachfolgend genannten Fällen nicht festgestellt werden:
Oberbürgermeister Binnewies hatte mit Schreiben vom 11.02.2010 beim Nds. Innenministerium die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich gem. § 19 Abs. 1 des Nds. Disziplinargesetzes beantragt, um eine externe objektive Aufklärung der oben genannten, von Ratsherrn Rehse (FDP) erhobenen Vorwürfe herbeizuführen. Ratsmitglied Rehse hatte Oberbürgermeister Binnewies außerdem vorgeworfen, seine Dienstaufsichtspflicht hinsichtlich einer ordnungsgemäßen kommunalen Haushalts- und Finanzbuchführung grob vernachlässigt zu haben, da Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung in wesentlichen Teilen nicht beachtet und das Vermögen der Stadt Goslar in Teilen nicht richtig nachgewiesen worden seien. Bereits im Mai 2010 hatte das MI darauf hingewiesen, dass bei diesen von Ratsherrn Rehse pauschal erhobenen Vorwürfen keine Dienstpflichtverletzungen erkennbar seien. Die Prüfung der von der Politik ebenfalls erhobenen Vorwürfe zu den Abrissmaßnahmen der Oker-Pavillons ist beim MI noch nicht abgeschlossen. Pressemitteilung als pdf downloaden
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