| Informationen zum Verfahren nach § 61 a NGO |
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| Donnerstag, den 24. Februar 2011 um 16:46 Uhr | ||||||||||
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In der Ratssondersitzung am 15. Februar 2011 haben die Mitglieder des Rates der Stadt Goslar dem gesetzlichen Verfahren nach § 61 a NGO (Niedersächsische Gemeindeordnung) zur Abwahl des Oberbürgermeisters zugestimmt.
Gemäß Beschluss des Rates vom gleichen Tag wurde als Termin für das Abwahlverfahren durch die Bürgerinnen und Bürger der 10. April 2011 festgelegt. Als Wahlleiter wurde Dr. Uwe Thieme, als Stellvertreter Erster Stadtrat Klaus Germer berufen. Beim Verfahren gelten die Bestimmungen der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes. Zum weiteren Verfahren: Nach Aufstellung des Wählerverzeichnisses am 6. März 2011 erhalten alle wahlberechtigten Goslarerinnen und Goslarer bis zum 18. März 2011 ihre Wahlbenachrichtigungskarten. Auf ihnen ist angegeben, in welchem Wahllokal Sie wählen können. Die Wahllokale sind am 10. April von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer am Wahlsonntag nicht die Möglichkeit hat, in seinem Wahllokal zu wählen, kann mit seiner Wahlbenachrichtigungskarte oder formlos beim Wahlamt,
Genaue Informationen zum Verfahren sowie die Liste aller Wahllokale werden zeitnah öffentlich bekannt gegeben und sind ab Mitte März auch auf der Homepage der Stadt Goslar einsehbar. Pressemitteilung als pdf download
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