| Strafanzeige gegen Goslarer Bürger wegen Beleidigung einer städtischen Mitarbeiterin |
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| Freitag, den 04. März 2011 um 14:04 Uhr | ||
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Wegen beleidigender Äußerungen eines Goslarer Bürgers bei der Abholung eines Personalausweises hat die Stadt Goslar Strafanzeige bzw. Strafantrag gem. § 194 (3) StGB erstattet. Oberbürgermeister Henning Binnewies weist darauf hin, dass Beleidigungen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Ausübung der ihnen übertragenen öffentlichen Aufgaben aus Gründen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nicht tolerierbar sind. Sie sind eine Missachtung der einzelnen Person und eine Geringschätzung von Mitarbeitern staatlicher Behörden. Pressemitteilung als pdf downloaden
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