Strafanzeige gegen Goslarer Bürger wegen Beleidigung einer städtischen Mitarbeiterin Drucken E-Mail
Freitag, den 04. März 2011 um 14:04 Uhr

Wegen beleidigender Äußerungen eines Goslarer Bürgers bei der Abholung eines Personalausweises hat die Stadt Goslar Strafanzeige bzw. Strafantrag gem. § 194 (3) StGB erstattet.

Oberbürgermeister Henning Binnewies weist darauf hin, dass Beleidigungen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Ausübung der ihnen übertragenen öffentlichen Aufgaben aus Gründen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nicht tolerierbar sind. Sie sind eine Missachtung der einzelnen Person und eine Geringschätzung von Mitarbeitern staatlicher Behörden.

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Verantwortlich für diese Meldung:

Der Oberbürgermeister (V.i.S.d.P.)
Rathaus - Markt 1
38640 Goslar

Ansprechpartner/in:

Doris Otter-Rubin
Telefon: 05321-704212
Telefax: 05321-7041212
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 
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