Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen Drucken E-Mail
Mittwoch, den 09. März 2011 um 13:43 Uhr

Finanzausschuss gefährdet erste Rate der Bedarfszuweisung

In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für zentrale Dienste und Finanzen hat der Ausschuss mehr Zeit für die Beratung der Sitzungsvorlage 61/11 „Inaussichtstellung einer Bedarfszuweisung durch das Land Niedersachen (Antragsverfahren 2009), Abschluss einer Zielvereinbarung“ in den politischen Gremien gefordert und die Verschiebung der Ratssitzung am 22. März 2011 diskutiert. Oberbürgermeister Henning Binnewies weist darauf hin, dass der Katalog mit den Einsparungsmöglichkeiten allen Fraktionen bereits seit dem 5. Februar für die an diesem Tag stattgefundenen Beratungen aller Fraktionen vorliegt und diese Vorschläge von der Verwaltung erarbeitet wurden. Leider habe Ratsherr Politz weder an den Beratungen der Fraktionen am 5. Februar zur Zielvereinbarung teilgenommen, noch Konsolidierungsvorschläge gemacht.

Ratsherr Gerd Politz, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, hatte in der gestrigen Sitzung den Oberbürgermeister kritisiert, dieser habe keine Konsolidierungsvorschläge unterbreitet.

Binnewies erläutert, dass der Abschluss einer Zielvereinbarung mit entsprechenden Konsolidierungsmaßnahmen eine Voraussetzung für die Gewährung einer Bedarfszuweisung vom Land ist. Das Innenministerium (MI) hat der Stadt Goslar für die Zielvereinbarung, die für die Auszahlung der Bedarfszuweisung in Höhe von 3 Mio. € erforderlich ist, eine Frist bis zum 31. März 2011 gesetzt. Auf Nachfrage wurde heute vom MI telefonisch mitgeteilt, dass eine Fristverlängerung nicht möglich ist. Somit hält die Verwaltung an der Beratung der Sitzungsvorlage in der Ratssitzung am 22. März 2011 fest. Eine vorherige Behandlung in den Fachausschüssen, ggfs. mit Sondersitzungen, wird derzeit mit den Ausschussvorsitzenden geklärt.

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