Entlastung des Oberbürgermeisters Drucken E-Mail
Mittwoch, den 09. März 2011 um 17:14 Uhr

Sitzung des Ausschusses für zentrale Dienste und Finanzen (ZDF) am 08.03.2011: Der in der Ratssitzung am 02.11.2010 gefasste Beschluss, dem Oberbürgermeister für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 keine Entlastung zu erteilen, ist vom Innenministerium mit Erlass vom 04.01.2011 als formell rechtswidrig gerügt worden. Die Verwaltung hat daraufhin eine Sitzungsvorlage erstellt, die auf die vom Gesetz geforderte Beschlussreihenfolge abstellt.

Das heißt, es ist folgende Reihenfolge bei der Beschlussfassung zu beachten:

  • Aufhebung des bisherigen Ratsbeschlusses
  • Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2006/2007
  • Beschlussfassung über die Entlastung des Oberbürgermeisters
  • Beschlussfassung über die Fehlbeträge der beiden Jahre 2006 /2007für die Folgebilanzen

Da die Mängel aus dem Prüfbericht 2006/2007 inzwischen umfänglich abgearbeitet sind, beinhaltet die Sitzungsvorlage 17/11 „Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2006 und 2007“ die Empfehlung zur Entlastung des Oberbürgermeisters.

Im ZDF wurde hierzu in der gestrigen Sitzung von allen Ratsfraktionen eine gegenteilige Auffassung vertreten, die im Änderungsantrag dargelegt wurde. Da die Jahresabschlüsse 2006/2007 nicht beschlossen und die Nichtentlastung wiederholt bestätigt wurde, prüft die Verwaltung derzeit die rechtlichen Auswirkungen dieser Empfehlung.

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Verantwortlich für diese Meldung:

Der Oberbürgermeister (V.i.S.d.P)
Rathaus - Markt 1
38640 Goslar

Ansprechpartner/in:

Susanne Roßdeutscher
Telefon: 05321-704226
Telefax: 05321-7041226
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