| Entlastung des Oberbürgermeisters |
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| Freitag, den 18. März 2011 um 12:32 Uhr | ||
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Der Verwaltungsausschuss (VA) hat in seiner Sitzung in dieser Woche den Jahresabschlüssen der Stadt Goslar für die Jahre 2006 und 2007 nicht zugestimmt und dem OB keine Entlastung erteilt. Damit wurde der rechtswidrige Beschlussvorschlag des Finanzausschusses vom 8. März bestätigt. Der Beschluss im VA erfolgte, obwohl die Verwaltung über die eindeutige Rechtsauffassung des Innenministeriums (MI) informiert hatte, dass diese Beschlussfassung formell rechtswidrig ist. Um eine Entscheidung über die Entlastung des Oberbürgermeisters treffen zu können, muss zunächst eine Zustimmung über die entsprechenden Jahresabschlüsse erfolgen. Aufgrund der Diskussion im Finanzausschuss empfahl die Verwaltung dem VA , eine Beschlussfassung bis zur Beratung des Jahresabschlusses 2009 auszusetzen, da die Mängel erst mit diesem Jahresabschluss weitgehend beseitigt sind. Diesem Vorschlag, der die Rechtswidrigkeit verhindert hätte, wurde nicht gefolgt. Die Verwaltung hat das MI bereits telefonisch über die erneute rechtswidrige Beschlussfassung berichtet. Pressemitteilung als pdf downloaden
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