| Keine Abrechnung persönlicher Beratungskosten |
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| Donnerstag, den 31. März 2011 um 07:45 Uhr | ||
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Oberbürgermeister Henning Binnewies erklärt, er habe heute vor einem Goslarer Notar eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass er weder vor dem 01.01.2010 noch danach persönliche Beratungsleistungen auf Kosten der Stadt Goslar beauftragt, in Anspruch genommen oder abgerechnet habe. Anlass für die Abgabe dieser Erklärung des Oberbürgermeisters ist eine Dringlichkeitsanfrage, die im gestrigen Finanzausschuss von Ratsherrn Rehse im Namen aller Ratsfraktionen mit folgendem Wortlaut gestellt wurde: „Es wird berichtet, dass der Oberbürgermeister Herr Binnewies und sein Stellvertreter Herr Germer persönliche Beratungskosten ohne Information des Rates über die Stadt Goslar abgerechnet haben. Erster Stadtrat Klaus Germer gab dazu die dienstliche Erklärung ab, dass die Stadt Goslar im Februar 2011 Kosten in Höhe von 430,90 Euro, die der von ihm im Disziplinarverfahren beauftragte Rechtsanwalt in Rechnung gestellt hatte, übernommen hat. Gem. § 37 Abs. 7 NDiszG trägt im Falle der Einstellung eines Disziplinarverfahrens die für die Einstellungsverfügung zuständige Disziplinarbehörde die entstandenen Kosten. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Kosten der Rechtsverteidigung, die einem Beamten im Rahmen eines gegen ihn eingeleiteten Disziplinarverfahrens entstehen. Den Fraktionen wird mit der Ratspost am kommenden Freitag eine Auflistung der Beratungs- bzw. Gutachterkosten, die der Stadt seit dem 01.01.2010 entstanden sind, übersandt. Pressemitteilung als pdf downloaden
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