Keine Abrechnung persönlicher Beratungskosten Drucken E-Mail
Donnerstag, den 31. März 2011 um 07:45 Uhr

Oberbürgermeister Henning Binnewies erklärt, er habe heute vor einem Goslarer Notar eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass er weder vor dem 01.01.2010 noch danach persönliche Beratungsleistungen auf Kosten der Stadt Goslar beauftragt, in Anspruch genommen oder abgerechnet habe.

Anlass für die Abgabe dieser Erklärung des Oberbürgermeisters ist eine Dringlichkeitsanfrage, die im gestrigen Finanzausschuss von Ratsherrn Rehse im Namen aller Ratsfraktionen mit folgendem Wortlaut gestellt wurde: „Es wird berichtet, dass der Oberbürgermeister Herr Binnewies und sein Stellvertreter Herr Germer persönliche Beratungskosten ohne Information des Rates über die Stadt Goslar abgerechnet haben.
Wir bitten den Fraktionsvorsitzenden, bis zum Freitag, 01.04.2011, eine Auflistung der Beratungskosten oder vergleichbarer Rechnungen Dritter ab 01.01.2010 vorzulegen.“

Erster Stadtrat Klaus Germer gab dazu die dienstliche Erklärung ab, dass die Stadt Goslar im Februar 2011 Kosten in Höhe von 430,90 Euro, die der von ihm im Disziplinarverfahren beauftragte Rechtsanwalt in Rechnung gestellt hatte, übernommen hat.
Das Disziplinarverfahren gegen den Ersten Stadtrat wurde durch das Nds. Ministerium für Inneres und Sport (MI) nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Disziplinargesetz (NDiszG) eingestellt, weil ein Disziplinarvergehen nicht erwiesen ist.

Gem. § 37 Abs. 7 NDiszG trägt im Falle der Einstellung eines Disziplinarverfahrens die für die Einstellungsverfügung zuständige Disziplinarbehörde die entstandenen Kosten. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Kosten der Rechtsverteidigung, die einem Beamten im Rahmen eines gegen ihn eingeleiteten Disziplinarverfahrens entstehen.
Im Rahmen des Disziplinarverfahrens sind Herrn Germer Kosten für den von ihm beauftragten Fachanwalt entstanden, die von diesem gegenüber dem Innenministerium geltend gemacht worden sind. Das MI hat gem. § 37 Abs. 7 NDiszG Anspruch auf Erstattung der Kosten gegen den Dienstherrn, das heißt in diesem Fall die Stadt Goslar.
Weitere persönliche Beratungskosten sind dem Ersten Stadtrat, auch in anderem Zusammenhang, nicht entstanden und sind daher auch nicht über die Stadt Goslar abgerechnet worden.

Den Fraktionen wird mit der Ratspost am kommenden Freitag eine Auflistung der Beratungs- bzw. Gutachterkosten, die der Stadt seit dem 01.01.2010 entstanden sind, übersandt.

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Verantwortlich für diese Meldung:

Der Oberbürgermeister (V.i.S.d.P)
Rathaus - Markt 1
38640 Goslar

Ansprechpartner/in:

Susanne Roßdeutscher
Telefon: 05321-704226
Telefax: 05321-7041226
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