Beflaggung an öffentlichen Gebäuden Drucken E-Mail
Mittwoch, den 27. April 2011 um 07:36 Uhr

Drei offizielle Ereignisse werden im Mai durch Beflaggung repräsentiert

Alle öffentlichen Gebäude in Goslar werden nach gesetzlicher Vorgabe im Mai an drei festen Terminen beflaggt. Am 1. Mai zum Tag der Arbeit, am 9. Mai zum Europatag und zum Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai.

Das Land Niedersachsen hat die Beflaggungen in der Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Bauten geregelt. Ein einheitliches Erscheinungsbild und die besondere Bedeutung der Ereignisse in der Öffentlichkeit sollen damit verdeutlicht werden.

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Verantwortlich für diese Meldung:

Der Oberbürgermeister (V.i.S.d.P.)
Rathaus - Markt 1
38640 Goslar

Ansprechpartner/in:

Doris Otter-Rubin
Telefon: 05321-704212
Telefax: 05321-7041212
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