Beflaggung an öffentlichen Gebäuden Drucken E-Mail
Donnerstag, den 26. Mai 2011 um 14:01 Uhr

Zwei offizielle Ereignisse werden im Juni durch Beflaggung repräsentiert

Alle öffentlichen Gebäude in Goslar werden nach gesetzlicher Vorgabe im Juni an zwei festen Terminen beflaggt. Am 1. Juni zum Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung und am 17. Juni zum Tag des Gedenkens an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR.
 
Das Land Niedersachsen hat die Beflaggungen in der Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Bauten geregelt. Ein einheitliches Erscheinungsbild und die besondere Bedeutung der Ereignisse in der Öffentlichkeit sollen damit verdeutlicht werden.

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Verantwortlich für diese Meldung:

Der Oberbürgermeister (V.i.S.d.P)
Rathaus - Markt 1
38640 Goslar

Ansprechpartner/in:

Susanne Roßdeutscher
Telefon: 05321-704226
Telefax: 05321-7041226
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