Datenschutzbeauftragter gibt „grünes Licht“ Drucken E-Mail
Dienstag, den 12. Juli 2011 um 10:12 Uhr

Fragebogen zur Datenerhebung von Heizöllagertanks ist rechtens

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat bestätigt, dass die Datenerhebungen über Heizöllagertanks mittels Fragebogen durch die Untere Wasserbehörde (UWB) der Stadt Goslar „für eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung erforderlich und daher nicht zu beanstanden“ sind.

Die Untere Wasserbehörde der Stadt Goslar hatte im letzen Jahr einige Hundert Betreiber von Heizöl-Lageranlagen - die bekannt waren - angeschrieben und mit einem Fragebogen zur Ermittlung eventueller Prüfpflichten nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Daten über die Lagerung und die Lagermenge abgefragt. Nach Auswertung der Daten sind die Betreiber prüfpflichtiger Anlagen, die noch kein Prüfgutachten vorlegen konnten, im Frühjahr 2011 aufgefordert worden, der für ihre Anlage gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpflicht nachzukommen und ein entsprechendes Prüfgutachten einzureichen.

Ein Goslarer Bürger hielt das Vorgehen der UWB für rechtlich nicht zulässig und schaltete den Landesdatenschutzbeauftragten ein.

Die Prüfung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz hat nun ergeben, dass das Vorgehen der Stadt Goslar (UWB) rechtmäßig erfolgt ist. Dazu gehört auch die Einbeziehung der privaten Haushalte, die ebenfalls unter die Rechtsgrundlagen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) fallen.

Die Erfassung und Überprüfung der noch über 800 ausstehenden Lageranlagen wird daher durch die UWB kontinuierlich fortgesetzt.
Die bisherigen Ergebnisse zeigen die Notwendigkeit der Überprüfung: etwa 80 Prozent der Anlagen weisen Mängel auf, gut zwei Drittel sogar erhebliche Mängel.

Verantwortliche Grundeigentümer, deren Öllagerung bislang noch nicht durch einen zugelassenen Sachverständigen überprüft wurde (Prüfpflicht bei Lagerkapazität über 1.000 Liter bei oberirdischen Anlagen; unterirdische Erdtanks sind immer prüfpflichtig!), können ihre Anlagen auch schon vor der schriftlichen Aufforderung durch die Stadt Goslar (UWB) durch einen solchen Sachverständigen überprüfen lassen.

Eine Liste über die im regionalen Umfeld tätigen Sachverständigen ist bei der UWB oder dem Service-Center der Stadt, Charley-Jacob-Straße 3, zu erhalten.

Pressemitteilung als pdf downloaden

 

Verantwortlich für diese Meldung:

Der Oberbürgermeister (V.i.S.d.P.)
Rathaus - Markt 1
38640 Goslar

Ansprechpartner/in:

Doris Otter-Rubin
Telefon: 05321-704212
Telefax: 05321-7041212
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 
Banner