Allgemeine Hinweise zur Kommunalwahl und Oberbürgermeisterwahl Drucken E-Mail
Mittwoch, den 07. September 2011 um 07:50 Uhr

Allgemeine Hinweise zur Wahl der kommunalen Vertretungen (Kreistag, Stadtrat, Ortsrat) und zur Oberbürgermeisterwahl

Wahl der kommunalen Vertretungen (Kreistag, Stadtrat, Ortsrat)

Am 11. September 2011 entscheiden die rund 34.000 wahlberechtigten Goslarer Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stimmabgabe über die Zusammensetzung des Rates der Stadt Goslar in der nächsten fünfjährigen Wahlperiode, die am 1.11.2011 beginnt. Im Stadtteil Hahnenklee wird darüber hinaus der Ortsrat Hahnenklee gewählt.
Da Goslar eine kreisangehörige Stadt ist, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig auch über die Zusammensetzung des Kreistages für den Landkreis Goslar.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen besitzt.
Für die Wahl der kommunalen Vertretungen (Kreis, Rat und Ortsrat) hat jede Wählerin und jeder Wähler drei Stimmen. Dabei können entweder alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag (Listenwahl) oder einem Bewerber (Personenwahl) gegeben werden (kumulieren), oder die Stimmen werden auf verschiedene Wahlvorschläge und/oder Bewerber verteilt (panaschieren).

Oberbürgermeisterwahl

Zeitgleich mit der Wahl der kommunalen Vertretungen findet eine Direktwahl statt - die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Goslar.
Bei der Direktwahl hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme. Gewählt ist, wer die Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten hat.

Weitere Informationen zu den Wahlen sind auf der Internetseite der Stadt Goslar www.goslar.de veröffentlicht.

Die Pressemitteilung als pdf downloaden.

Verantwortlich für diese Meldung:

Der Oberbürgermeister (V.i.S.d.P)
Rathaus - Markt 1
38640 Goslar

Ansprechpartner/in:

Susanne Roßdeutscher
Telefon: 05321-704226
Telefax: 05321-7041226
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.


 

 
Banner