| Schuldenbremse nicht auf Kosten der Kommunen |
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| Freitag, den 21. Oktober 2011 um 09:53 Uhr | ||
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Einbeziehung der Kommunen bei Änderung der Landesverfassung Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk unterstützt die gemeinsame Forderung des Niedersächsischen Städtetages und des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes an den Landesgesetzgeber nach einem weitergehenden Schutz der kommunalen Finanzausstattung in der Landesverfassung. Hintergrund dieser Forderung ist die beginnende politische Diskussion zur Einführung der Schuldenbremse in die Nds. Verfassung. „Trotz beginnender Stabilisierung der Kommunalfinanzen muss eine große Anzahl von Städten, Gemeinden und Samtgemeinden noch auf längere Sicht mit defizitären Haushalten leben. Das betrifft auch die Stadt Goslar“ so Junk und weiter „Durch die vorgesehene Schuldenbremse wird es dem Landtag künftig noch schwerer fallen, die notwendigen eigenen Sparvorgaben einzuhalten. Dann werden sich fast zwangsläufig begehrliche Blicke der Landespolitik auf die den Kommunen gewährten Finanzmittel richten.“ Junk sieht in diesem Zusammenhang auch die Wirkung des eingeführten Konnexitätsprinzips gefährdet. „Nach dem Konnexitätsprinzip muss bei Aufgabenübertragung auch die Finanzausstattung auf die kommunale Ebene übertragen werden. Wird aber kommunale Finanzkraft insgesamt durch die Schuldenbremse auf Landesebene verringert, nutzt das Konnexitätsprinzip nichts!“ kritisiert Junk, der sich im Rahmen seiner Dissertation sehr intensiv mit den Konnexitätsprinzipien der einzelnen Landesverfassungen und auf der Bundesebene (Art. 104a des Grundgesetzes) beschäftigt hat. „Ich fordere die parlamentarische Ebene und Regierung des Landes Niedersachsen auf, die Absicherung des Existenzminimums der Kommunen durch geeignete Verfahrensvorschriften zu ergänzen und die kommunale Seite in die Gespräche zur Landesverfassung einzubeziehen“, so Junk abschließend. Pressemitteilung als pdf downloaden
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