| Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2011 |
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| Donnerstag, den 01. Dezember 2011 um 11:34 Uhr | ||
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„Begehung vor Ort“ durch Erhebungsbeauftragte Im Dezember werden erneut ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte für die „Gemeinsame Erhebungsstelle Zensus 2011 für den Landkreis Goslar und die Stadt Goslar“ unterwegs sein, um Daten für den Zensus 2011 festzustellen. Dabei wird in einer sogenannten BVO (Begehung vor Ort) die Gebäude- und Wohnungszählung ergänzt, die im Vorfeld zunächst ausschließlich in postalischer Form erfolgt war. Die Erhebungsbeauftragten sind damit beauftragt, die ihnen zugewiesenen Anschriften zu ermitteln und im Rahmen einer Inaugenscheinnahme Feststellungen zur Nutzung zu treffen sowie die Anzahl der vorgehaltenen Wohnungen und das Alter der Gebäude zu ermitteln. Eine Information des Hauseigentümers oder der Mieter ist hierfür nicht erforderlich und nicht vorgesehen. Die eingesetzten Erhebungsbeauftragten sind mit einem amtlichen Ausweis ausgestattet, der durch die „Gemeinsame Erhebungsstelle Zensus 2011 für den Landkreis Goslar und die Stadt Goslar“ ausgestellt ist. Weitere Informationen zur BVO sind auf www.zensus2011.de zu finden oder bei der „Gemeinsamen Erhebungsstelle Zensus 2011 für den Landkreis Goslar und die Stadt Goslar“ unter (05321) 704-633 und 704-630 zu erfragen. Pressemitteilung als pdf downloaden
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