| Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel |
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| Montag, den 12. Dezember 2011 um 07:52 Uhr | ||
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Geltungsbereich: gesamte Altstadt und Ortsteilbereiche Das Feuerwerksverbot gilt generell für die historische Altstadt und in den Ortsteilen in unmittelbarer Nähe von z. B. Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen oder Fachwerkhäusern. Zum Schutz der historischen Altstadt hat die Stadt Goslar auch in diesem Jahr ein Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände (z. B. Feuerwerkskörper, Raketen, Knallkörper) der Klasse II erlassen. Innerhalb der Grenzen Bahnlinie, Breites Tor, Reiseckenweg, Zwingerwall, Wasserbreeke, Clausthaler Straße, Nonnenweg, Claustorwall und Vititorwall ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern (z. B. Silvesterknaller, Raketen und Kleinfeuerwerke) wegen der besonderen Brandempfindlichkeit der Gebäude nicht erlaubt. Die Stadt Goslar erinnert an das durch einen Knallkörper in der Silvesternacht 2006/2007 ausgelöste Feuer in der Altstadt im Bereich der Breiten Straße/Hagenwinkel und bittet alle Goslarer und Gäste um entsprechende Beachtung. Ebenfalls verboten ist gemäß der Sprengstoffverordnung das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Damit gilt das Abbrennverbot auch in den betreffenden Bereichen der Goslarer Ortsteile. Der gesamte Wortlaut des Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper ist auf der Internetseite www.goslar.de / Stadt & Bürger / Aktuelles sowie in den Schaukästen der Verwaltung und im Service-Center, Charley-Jacob-Straße, nachzulesen. Die Einhaltung des Verbotes wird von Mitarbeitern der Polizei und der Stadt in der Silvesternacht anhand von Kontrollgängen und Kontrollfahrten überwacht. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 € geahndet werden. Bekanntmachung des Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper als pdf downloaden Lageplan als pdf downloaden Pressemitteilung als pdf downloaden Bildmaterial zur Pressemitteilung:
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