Stadt erinnert Hundehalter an ihre Pflichten Drucken E-Mail
Donnerstag, den 19. Januar 2012 um 11:36 Uhr

Sauberes Goslar ohne „Häufchen“

Saubere Fußwege und gepflegte Grünanlagen ohne „Hundehäufchen“ sind der Wunsch aller Spaziergänger. Leider haben die Außendienstmitarbeiter der Ordnungsbehörde in den vergangenen Wochen vermehrt Verstöße gegen die Pflichten von Hundehaltern festgestellt. Außerdem nehmen die Beschwerden über Verunreinigungen von öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen durch Hunde erneut zu. Es wird daher auf die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Goslar hingewiesen, in der unter anderem im § 6 die Pflichten von Hundehaltern festgelegt sind. Die Satzung kann im Internet unter www.goslar.de unter „Stadt & Bürger/Rathaus/Ortsrecht/Öffentliche Sicherheit und Ordnung/Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom 01.06.2010“ eingesehen werden.

Danach sind die Hundehalter verpflichtet, zu vermeiden, dass ihr Tier öffentliche Straßen oder Anlagen beschädigt oder durch Kot verunreinigt. Verunreinigungen durch Kot sind durch den Hundehalter bzw. den Hundeführer unverzüglich zu beseitigen. Hierzu geeignete Hilfsmittel, wie z. B. Plastiktüten, sind in ausreichender Zahl mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Diese Reinigungspflicht geht der des Anliegers vor.

Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung dieser Hundehalterpflicht und weist darauf hin, dass Verstöße eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 5000 Euro geahndet werden kann.

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Verantwortlich für diese Meldung:

Der Oberbürgermeister (V.i.S.d.P)
Charley-Jacob-Straße 3
38640 Goslar

Ansprechpartner/in:

Claudia Jagsch
Telefon: 05321-704250
Telefax: 05321-7041250
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