| Sachstand Odeon Theater - Engagement der Goslarerinnen und Goslarer |
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| Mittwoch, den 24. Juni 2009 um 11:03 Uhr | ||
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Das Engagement der Seniorenvertretung und zahlreicher Bürgerinnen und Bürger zum Erhalt des Odeon Theaters wird von der Stadt Goslar ausdrücklich unterstützt. „Gleichzeitig verbinde ich damit die Hoffnung und den Wunsch, dass sich dieser Einsatz auch in erhöhten Besucherzahlen und damit bei den Einnahmen widerspiegelt“, sagte Oberbürgermeister Henning Binnewies. Das Odeon – Theater ist ein Baudenkmal und als solches grundsätzlich zu erhalten, dies schreibt das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz ausdrücklich vor. Diese Vorschrift gilt für das Land Niedersachsen und die Städte und Gemeinden und enthält sogar die besondere Verpflichtung zum Denkmalerhalt und zur Denkmalunterhaltung. Das Land und die Kommunen können sich im Gegensatz zu privaten Eigentümern nicht darauf berufen, dass die Unterhaltung des Baudenkmals unwirtschaftlich ist und sie aus diesem Grund eine Genehmigung zum Abriss erhalten müssen. Mit der Anfrage der Stadt Goslar beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur sollte geklärt werden, ob diese grundsätzliche Verpflichtung auch in Zeiten von wirtschaftlichen und finanziellen Notsituationen gilt, insbesondere dann, wenn der Erhalt des Denkmals jährlich zu weiteren erheblichen finanziellen Folgebelastungen führt. Über die Antwort des Ministeriums wurde auf Wunsch des Ausschusses für Kultur und Stadtgeschichte informiert. Das Ministerium vertritt die Auffassung, dass der Abriss von Baudenkmalen in kommunalem Eigentum nur dann ausnahmsweise in Frage kommen kann, wenn alle anderen Sparmöglichkeiten im Bereich der freiwilligen Leistungen einer Kommune ausgeschöpft worden sind und dies nachgewiesen wurde. Damit bestätigt das Land die Auffassung der Stadt, dass der Abriss eines Denkmals für eine Kommune nur die letzte aller Lösungsmöglichkeiten darstellt. Deswegen wurden dem Ausschuss in erster Linie alle anderen Möglichkeiten zum dauerhaften Erhalt des Odeon - Theaters und damit des Kulturbetriebs dargestellt. Für die Renovierung des Odeons müsse von einem Investitionsvolumen allein für die Sanierung der Gebäudehülle – ohne Innenmaßnahmen - in Höhe von etwa 1,7 Mio. Euro ausgegangen werden. Da sichtbare Mauerschäden vorhanden seien, wurden eine bautechnische Untersuchung zur Prüfung der Statik und ein Brandschutzgutachten in Auftrag gegeben. Konkrete Ergebnisse werden nach den Sommerferien vorliegen. Hinsichtlich der laufenden Kosten weist Binnewies darauf hin, dass von den Gesamtkosten des Spielbetriebs, die von der Stadt aus Steuermitteln getragen werden, selbst dann, wenn der Spielbetrieb eingestellt werden würde, Kosten für das Gebäude in Höhe von rund 265.000 Euro pro Jahr anfallen würden.
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