Freiwillige Abgabe von Waffen Drucken E-Mail
Donnerstag, den 30. Juli 2009 um 07:04 Uhr

Gemeinsamer Aufruf der Städte Goslar, Seesen, des Landkreises Goslar und der Polizeiinspektion Goslar

Die Ereignisse von Winnenden haben einige Einwohner/innen dazu veranlasst, Kontakt zu Waffenbehörden oder zur Polizei mit dem Ziel aufzunehmen, ihre Schusswaffen freiwillig abzugeben. Die Polizeiinspektion Goslar und die Waffenbehörden im Kreisgebiet, Städte Goslar und Seesen und der Landkreis Goslar, sowie die zuständige Staatsanwaltschaft Braunschweig begrüßen einhellig diese Bereitschaft zur freiwilligen Abgabe von Schusswaffen und Munition. Um noch mehr Waffenbesitzer hierzu zu motivieren, geben die obigen Behörden folgende Hinweise:

  • Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen wird grundsätzlich durch das Ausstellen einer Waffenbesitzkarte bzw. durch Eintragung erworbener Waffen in dieses Dokument erteilt.

  • Waffenbesitzer, die ihre Schusswaffe berechtigt besitzen, können diese und auch Munition problemlos selbst bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde abgeben. Wichtig: Die Schusswaffe darf hierzu aber weder schuss- noch zugriffsbereit transportiert werden!

  • Personen, die sich nicht legal im Besitz einer oder mehrerer Schusswaffen befinden, werden dringend gebeten, sich umgehend bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde oder der Polizei zu melden.

  • Zur Vermeidung von Gefahren und eines möglicherweise strafrechtlich relevanten Verhaltens im Zusammenhang mit dem Transport der abzugebenden Waffen bieten die Behörden nach vorheriger Terminabsprache einen kostenlosen Abholservice an, von dem auch bereits in der Vergangenheit mehrere hundert Male Gebrauch gemacht wurde.

  • Beim unberechtigten Besitz und Transport einer Schusswaffe handelt es sich um Straftaten nach dem Waffengesetz. Bei freiwilliger Kontaktaufnahme des Waffenbesitzers mit den Waffenbehörden bzw. der Polizei und der Abgabe der Waffe wird dies die Staatsanwaltschaft im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten strafmildernd berücksichtigen und bei geringfügigen Verstößen gegen das Waffengesetz ganz von einer Strafverfolgung absehen.

Für weitere Auskünfte und Hinweise im Zusammenhang mit der Abgabe und der Abholung von Schusswaffen und Munition stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unten aufgeführten örtlichen Waffenbehörden und Polizeidienststellen gerne zur Verfügung.
 

Ansprechpartner im Kreisgebiet sind:

Stadt Goslar:  Herr Trapp Tel.: (05321) 704-321
Stadt Seesen: Frau Lamprecht Tel.: (05381) 75-250
Landkreis Goslar: Herr Siems Tel.: (05321) 76-332
Polizeiinspektion Goslar: Herr Flügge Tel.: (05321) 339-411

 

 

 

 

 

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Verantwortlich für diese Meldung:

Der Oberbürgermeister (V.i.S.d.P.)
Rathaus - Markt 1
38640 Goslar

Ansprechpartner:

Doris Otter-Rubin
Telefon: 05321-704212
Telefax: 05321-7041212
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