| Bedarfszuweisung für Goslar für 2009 in Höhe von 2.050.000 Euro in Aussicht gestellt |
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| Mittwoch, den 12. August 2009 um 13:15 Uhr | ||
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Der Stadt Goslar wurde von ihrer Aufsichtsbehörde, dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration, aufgrund des Antragsverfahrens 2008 eine Bedarfszuweisung in Höhe von zwei Millionen fünfzigtausend Euro in Aussicht gestellt. Bedarfszuweisungen sind Geldmittel des Landes. Sie werden auf Antrag bei Vorliegen von hohen Fehlbeträgen für den Ausgleich des laufenden Haushalts gewährt. Die erste Bedarfszuweisung in Höhe von 3.250.000 Euro erhielt Goslar 2006. Aufgrund der schwierigen Finanzsituation in zahlreichen Kommunen haben im Antragsverfahren 2008 insgesamt 46 Gemeinden eine Bedarfszuweisung beantragt. Die Höhe der Zuweisung an die einzelne Kommune ist dabei abhängig von der Höhe des Fehlbetrages und der Steuereinnahmekraft. In diesem Jahr wurde vom Ministerium eine landeseinheitliche Fehlbetragsquote für den Haushalt in Höhe von 40 % und für die Steuereinnahmekraft ein Schwellenwert bezogen auf die Abweichung von der durchschnittlichen Steuerkraft von minus 15 % festgelegt. Erst wenn die Antragsteller über diesen Werten liegen, kann eine Bedarfszuweisung gewährt werden. Der Fehlbetrag beträgt in Goslar ca. 45 Mio. Euro und liegt damit bei rund 70 %. Er liegt somit 30 % über dem landesweit festgelegten Grenzwert. Bei der Steuereinnahmekraft beträgt der Wert minus 15,2 % und weicht somit um 0,2 % vom Limit ab. Aufgrund dieser Überschreitungen der festgelegten Zahlen hat die Aufsichtsbehörde Goslar eine besondere Bedürftigkeit und eine außergewöhnliche Lage attestiert. Laut Schreiben der Behörde zählt Goslar zu den „besonders finanzschwachen Kommunen“ und muss sich verpflichten, durch konkrete Maßnahmen eine dauerhafte strukturelle Entlastung ihres Haushaltes zu erreichen. Dabei gilt der Grundsatz, dass der eigene Konsolidierungsbeitrag der Höhe der Bedarfszuweisung entsprechen soll. Pressemitteilung als pdf zum downloaden.
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