Fahrzeugkontrollen in der Fußgängerzone Drucken E-Mail
Donnerstag, den 05. November 2009 um 14:54 Uhr

119 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung im Oktober

Im Oktober wurden bei Verkehrskontrollen in der Fußgängerzone im Bereich Schuhhof/Fleischscharren 119 Verstöße festgestellt. Das Befahren der Fußgängerzone, Ladeverkehr oder Parken in der Fußgängerzone ist nur unter bestimmten Voraussetzungen bzw. mit Sondergenehmigung erlaubt. Gerade weil die Fußgängerzone Teil des Schulweges für Kinder ist, ist hier besondere Rücksichtnahme geboten.

Der Ordnungsdienst der Stadt wird weiterhin regelmäßige Kontrollen im Bereich der Fußgängerzone vornehmen.

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Verantwortlich für diese Meldung:

Der Oberbürgermeister (V.i.S.d.P.)
Rathaus - Markt 1
38640 Goslar

Ansprechpartner:

Doris Otter-Rubin
Telefon: 05321-704212
Telefax: 05321-7041212
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