| Fahrzeugkontrollen in der Fußgängerzone |
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| Donnerstag, den 05. November 2009 um 14:54 Uhr | ||
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119 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung im Oktober
Im Oktober wurden bei Verkehrskontrollen in der Fußgängerzone im Bereich Schuhhof/Fleischscharren 119 Verstöße festgestellt. Das Befahren der Fußgängerzone, Ladeverkehr oder Parken in der Fußgängerzone ist nur unter bestimmten Voraussetzungen bzw. mit Sondergenehmigung erlaubt. Gerade weil die Fußgängerzone Teil des Schulweges für Kinder ist, ist hier besondere Rücksichtnahme geboten. Der Ordnungsdienst der Stadt wird weiterhin regelmäßige Kontrollen im Bereich der Fußgängerzone vornehmen. Pressemitteilung als pdf downloaden
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