| Ärgernis „Beklebte Verkehrszeichen“ |
|
|
| Donnerstag, den 23. September 2010 um 12:26 Uhr | ||||||
|
Es ist eine zunehmende Unsitte, Verkehrszeichen mit Folienaufklebern zu verunstalten. Das sieht nicht nur unschön aus und lässt den Gesamteindruck des Stadtbildes ungepflegt wirken, sondern das Entfernen der Aufkleber verursacht unnötige Kosten und kann auch zu unerfreulichen Folgen führen. Verkehrszeichen enthalten wichtige Verhaltensregeln für die Verkehrsabläufe. Die konkrete Aussage des Verkehrszeichens kann durch einen Aufkleber erheblich verändert werden und zum Fehlverhalten des Autofahrers führen. Sind Zusatzschilder mit Zeitangaben oder Hinweisen auf die Gebührenpflicht verdeckt, kann die Fehlinterpretation durch den Kraftfahrer zu unnötigen Ordnungswidrigkeitenverfahren (Knöllchen!) führen. Ist z. B. der Richtungspfeil eines Haltverbotes verdeckt, so kann der Geltungsbereich der Regelung missverstanden werden. Ortsunkundige Kraftfahrer parken ihr Fahrzeug dann in gutem Glauben an Stellen, die dazu nicht geeignet sind, so dass dadurch im ungünstigsten Fall Rettungsfahrzeuge behindert werden. Derartige Klebeaktionen können gemäß Strafgesetzbuch als „Sachbeschädigung“ oder „Unerlaubter Eingriff in den Straßenverkehr“ verfolgt und mit erheblichen Geldstrafen geahndet werden. Pressemitteilung als pdf downloaden Bildmaterial zur Pressemitteilung:
|





