Verstärkte Fahrzeugkontrollen in der Fußgängerzone Drucken E-Mail
Freitag, den 18. Februar 2011 um 10:25 Uhr

Immer wieder gibt es Beschwerden über rücksichtslose Kraftfahrer innerhalb der Fußgängerzone (FGZ).

Da es dabei schon zu Unfällen mit Personenschaden gekommen ist, wird der Außendienst der Stadtverwaltung im Interesse der Sicherheit der Fußgänger ab sofort verstärkt die Einhaltung der Liefer- und Ladezeiten überwachen. Kontrolliert wird dabei, ob tatsächlich Ladegeschäfte durchgeführt werden und ob Autofahrer die FGZ als Abkürzung zwischen der Unter- und der Oberstadt nutzen (bzw. umgekehrt), was in der letzten Zeit zunehmend als Unsitte festgestellt wurde. Ein besonderes Augenmerk gilt der Überwachung der Geschwindigkeit. Die max. zugelassene Schrittgeschwindigkeit beträgt 7 km/h.

Hinweis:
Fahrzeugverkehr in der FGZ ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig und muss sich dem Fußgängerverkehr unterordnen. Dieses gilt auch für Anwohner oder Lieferfahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der FGZ.

In dringlichen Fällen können einzelne Ausnahmegenehmigungen, z.B. für Schwerbehinderte oder für Handwerksbetriebe, erteilt werden. Die Notwendigkeit ist dabei zu begründen. Ansprechpartner bei der Stadt Goslar, Fachbereich Kultur und Bürgerservice: Peter Schier, Charley-Jacob-Straße 3, Zimmer 142, Tel. 05321 704-545.

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Verantwortlich für diese Meldung:

Der Oberbürgermeister (V.i.S.d.P)
Rathaus - Markt 1
38640 Goslar

Ansprechpartner/in:

Susanne Roßdeutscher
Telefon: 05321-704226
Telefax: 05321-7041226
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 
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