| Verstärkte Fahrzeugkontrollen in der Fußgängerzone |
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| Freitag, den 18. Februar 2011 um 10:25 Uhr | ||
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Immer wieder gibt es Beschwerden über rücksichtslose Kraftfahrer innerhalb der Fußgängerzone (FGZ). Da es dabei schon zu Unfällen mit Personenschaden gekommen ist, wird der Außendienst der Stadtverwaltung im Interesse der Sicherheit der Fußgänger ab sofort verstärkt die Einhaltung der Liefer- und Ladezeiten überwachen. Kontrolliert wird dabei, ob tatsächlich Ladegeschäfte durchgeführt werden und ob Autofahrer die FGZ als Abkürzung zwischen der Unter- und der Oberstadt nutzen (bzw. umgekehrt), was in der letzten Zeit zunehmend als Unsitte festgestellt wurde. Ein besonderes Augenmerk gilt der Überwachung der Geschwindigkeit. Die max. zugelassene Schrittgeschwindigkeit beträgt 7 km/h. Hinweis: In dringlichen Fällen können einzelne Ausnahmegenehmigungen, z.B. für Schwerbehinderte oder für Handwerksbetriebe, erteilt werden. Die Notwendigkeit ist dabei zu begründen. Ansprechpartner bei der Stadt Goslar, Fachbereich Kultur und Bürgerservice: Peter Schier, Charley-Jacob-Straße 3, Zimmer 142, Tel. 05321 704-545. Pressemitteilung als pdf downloaden
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