| Einheitlicher Ansprechpartner - EU-Dienstleistungsrichtlinie der Stadt Goslar |
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EA EU-DLR der Stadt Goslar Grundlage ist die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (RL 2006/123/EG) vom 27.12.2006, kurz die EU-Dienstleistungsrichtlinie – EU-DLR. Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist die Verbesserung des EG-Binnenmarktes für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen. Der Dienstleister kann im Rahmen der Richtlinie die zur Aufnahme der Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Informationen erfragen und Verfahren, Formalitäten sowie die Beantragung der für die Ausübung der Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Genehmigungen über den EA abwickeln. Der EA ist somit die zentrale Kontaktstelle für Unternehmen als Mittler und Verfahrensmanager zwischen Kunden und Fachverwaltung (zuständige Stellen). Die fachliche Information, Prüfung und Abwicklung/Genehmigung liegt weiterhin bei den zuständigen Stellen. Durch die Inanspruchnahme des EAs entstehen dem Dienstleister Kosten, die zusätzlich zu den Gebühren und Auslagen für die einzelnen Genehmigungen zu zahlen sind. Die Höhe richtet sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung und ist vom Zeitaufwand abhängig. Liegen die Kosten unterhalb der Bagatellgrenze, kann von der Kostenerhebung abgesehen werden. Ihre zentrale Ansprechpartnerin der Stadt Goslar für Dienstleistungserbringer bei konkreten Vorhaben im Rahmen der EU Dienstleistungsrichtlinie: Kerstin Dieterich-Cychy Zusätzlich finden Sie hier weitere wichtige Informationen und den Vorhabensfinder des Landes Niedersachen, der Ihnen für Ihr Vorhaben einen Überblick über die Abläufe im Verwaltungsverfahren mit Anträgen und den lokalen Ansprechpartnern gibt.
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