Sondernutzungen in Goslar - mehr Service und Übersichtlichkeit Drucken E-Mail

Bereits im Dezember 2008 wurde die neue Sondernutzungssatzung für die Stadt Goslar vom Rat der Stadt beschlossen, ab sofort wird sie in der gültigen Form vom 20.12.2011 mit neuem Konzept stringent umgesetzt. Erlaubnispflichtig sind für den Einzelhandel und die Gastronomie vor allem die Aufstellung von Warenträgern, Werbeschildern und Außengastronomiebereichen, die Durchführung von Werbe- und Promotionveranstaltungen sowie Außer-Haus-Verkäufen im Einzelhandel.

 

Nähere Informationen zum Thema Sondernutzungen erhalten Sie bei den folgenden Ansprechpartnern:

Ansprechpartner für die Sondernutzungen von Handel und Gastronomie innerhalb der Fußgängerzone:

GOSLAR marketing gmbh
Markt 7, 38640 Goslar
Ansprechpartner: Iris Weirich und Christin Volkmer
Tel. 05321-780651, Fax 05321-780655 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 
Außerhalb der Fußgängerzone werden diese Sondernutzungen durch die Stadt Goslar umgesetzt:

Stadt Goslar
Charley-Jacob-Str. 3, 38640 Goslar
Ansprechpartner: Annette Warzecha
Tel. 05321-704485, Fax 05321-7041485
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 
Banner