Denkmalschutz und Welterbe Drucken E-Mail
Gasse in der Goslarer AltstadtBereits im Jahre 1992 erklärte die UNESCO das „Erzbergwerk Rammelsberg und die Altstadt von Goslar“ zum Welterbe. Am 1. August 2010 wurde die bestehende Welterbestätte um das System der Oberharzer Wasserwirtschaft erweitert. Unter dem Titel „Erzbergwerk Rammelsberg, Altstadt Goslar und Oberharzer Wasserwirtschaft“ wird nunmehr eine Kulturlandschaft als Welterbe gewürdigt, die über Jahrhunderte hinweg vom Erzbergbau in besonderem Maße geprägt war.

Als „Sammelgut“ erstreckt sich das Welterbe auf insgesamt 1.362,49 Hektar. Die Altstadt Goslar umfasst ein Gebiet von 124,6 Hektar, das Erzbergwerk Rammelsberg samt dazugehörender Kulturlandschaft von 228 Hektar und das System der Oberharzer Wasserwirtschaft (Stauseen und Wassergräben zum Betrieb der Oberharzer Bergwerke) von insgesamt 1.009,89 ha.

Sämtliche Bestandteile des UNESCO-Welterbes stehen unter Denkmalschutz. Darüber hinaus wacht die UNESCO über die Erhaltung und Bewahrung ihrer Welterbestätten. Dies bedeutet nicht, dass Welterbestätten zu Museen werden; vielmehr gilt es, die Authentizität der Orte zu bewahren und Besuchern zu präsentieren.

Die Erhaltung der Altstadt von Goslar im Sinne der UNESCO-Richtlinien stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. Mit ca. 1500 Baudenkmalen, die sich überwiegend in privatem Eigentum befinden, übernehmen auch die Einwohner der Goslarer Altstadt eine Verantwortung für das Welterbe. Deshalb stellt die Stadt Goslar folgende nähere Informationen über die Erhaltung und Pflege dieses Welterbebestandteils zur Verfügung:

Erläuterungen:

Der vom Rat der Stadt Goslar am 24.03.2009 einstimmig verabschiedete „Masterplan Altstadt Goslar“ beschreibt auf der Grundlage einer Stadtbildanalyse die Wertigkeit des Welterbes und zeigt quartiersbezogene Entwicklungspotentiale auf. Der Masterplan basiert in wesentlichen Teilen auch auf den Ergebnissen einer 2006 bei allen Denkmalbesitzern der Altstadt durchgeführten Umfrage zum Sanierungs- und Modernisierungsbedarf, die hier ebenfalls zugänglich sind.

Praktische Hinweise für Denkmalbesitzer in der Altstadt finden sich im „Gestaltungshandbuch. Richtlinien für die Erhaltung und Gestaltung des UNESCO-Weltkulturerbes“ in den Hinweisen zu Steuervergünstigungen für Denkmalimmobilien.

Im Weltkulturerbe Altstadt Goslar spielt auch die Gestaltung des öffentlichen Raumes eine wichtige Rolle. Eine im Jahr 2009 erlassene Werbeanlagensatzung und eine Sondernutzungssatzung mit Gestaltungsrichtlinien für Sondernutzungen im öffentlichen Raum sollen insbesondere die Straßenmöblierung regeln.

Förderprogramm „Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten“

Im Jahre 2009 wurde erstmalig ein spezielles Förderprogramm für die Erhaltung und Pflege der deutschen Welterbestätten seitens des Bundes installiert. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stellte im Jahr 2009 den 33 deutschen Welterbestätten insgesamt 150 Millionen Euro und 2010 nochmals 70 Millionen Euro für Sanierungsmaßnahmen von besonderer Bedeutung zur Verfügung. Das Land Niedersachsen beteiligte sich im Jahre 2009 mit Komplementärmitteln für die niedersächsischen Welterbestätten Goslar und Hildesheim.

Die Stadt Goslar erhält im Rahmen des Programms bis 2014 insgesamt 11.231.770 Euro Bundes- und Landeszuschüsse für Sanierungsmaßnahmen am ehemaligen Erzbergwerk Rammelsberg und in der Altstadt Goslar. Mit einem obligatorischen städtischen Eigenanteil ist insgesamt ein Investitionsvolumen von 12.480.205 Euro vorgesehen, das letztlich auch die Bauwirtschaft unterstützen soll.

Unter Förderprogramm „Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten“ informiert die Stadt Goslar über aktuelle Projekte und Maßnahmen im ehemaligen Erzbergwerk Rammelsberg und der Altstadt Goslar.

 
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