Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat mit Erlass vom 18. März die Haushaltssatzung 2024 genehmigt. Die Haushaltssatzung wurde am 21. März nach den Regelungen des § 11 NKomVG und den Bestimmungen der Hauptsatzung bekanntgemacht. Im Anschluss an die Verkündung der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan mit seinen Anlagen noch bis zum 2. April öffentlich ausgelegt. Die Haushaltssatzung tritt am Tag nach Beendigung der Auslegung des Haushaltsplans in Kraft.
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