Bereits im Dezember 2008 wurde die neue Sondernutzungssatzung für die Stadt Goslar vom Rat der Stadt beschlossen, aktuell wird sie in der gültigen Form vom 01.07.2016 mit neuem Konzept stringent umgesetzt. Erlaubnispflichtig sind für den Einzelhandel und die Gastronomie vor allem die Aufstellung von Warenträgern, Werbeschildern und Außengastronomiebereichen, die Durchführung von Werbe- und Promotionveranstaltungen sowie Außer-Haus-Verkäufen im Einzelhandel.
- Informationen und Anträge Sondernutzungen Einzelhandel
- Informationen und Anträge Sondernutzungen Gastronomie
Antragsverfahren für Anträge innerhalb der Fußgängerzone
- Antrag auf Aufstellung eines Werbeschildes und / oder einer Warenauslage für das Jahr 2024
- Antrag auf Nutzung der öffentlichen Fläche für ein Straßencafé für das Jahr 2024
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis "Promotion" für das Jahr 2024
Nähere Informationen zum Thema Sondernutzungen erhalten Sie bei den folgenden Ansprechpartnern:
Ansprechpartner für die Sondernutzungen von Handel und Gastronomie innerhalb der Fußgängerzone:
GOSLAR marketing gmbh
Markt 1, 38640 Goslar
Ansprechpartner: Stefanie Dreßler
Tel. 05321 780651, Fax 05321 780655
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Außerhalb der Fußgängerzone werden diese Sondernutzungen durch die Stadt Goslar umgesetzt:
Stadt Goslar
Fachbereich 2 | Fachdienst Straßenverkehr | Charley-Jacob-Str. 3, 38640 Goslar
Ansprechpartner: Philipp Kuffner
Tel. 05321 704486, Fax 05321 7041549
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