- Anmeldetermine stehen fest -
Mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 01.10.2016 bis 01.10.2017 das sechste Lebensjahr vollenden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (§ 64 Nds. Schulgesetz).
Die Anmeldungen für die Schulanfänger/innen der Goslarer Grundschulen finden an folgendem Termin statt:
Mittwoch, 11. Mai 2016, in der Zeit von 16 Uhr bis 18 Uhr.
Davon abweichend an der
Grundschule Sudmerberg | am Donnerstag, 21. April, von 8 bis 11:15 Uhr und von 15 bis 18 Uhr | |
Grundschule Goetheschule | am Montag, 25. April, von 14 bis 18 Uhr | |
Grundschule Wiedelah | am Dienstag, 26. April, von 14 bis 15:30 Uhr und am Donnerstag, 28. April, von 10 bis 12 Uhr | |
Grundschule Vienenburg | am Mittwoch, 27. April, von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr | |
Grundschule Immenrode | am Montag, 9. Mai, von 10 bis 15 Uhr | |
Grundschule Hahndorf | am Dienstag, 10. Mai, von 14 Uhr bis 16 Uhr | |
Grundschule Oker | am Mittwoch, 11. Mai, von 15 bis 18 Uhr |
Alle schulpflichtigen Kinder sind von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule unter Vorlage der Geburtsurkunde anzumelden. Im Rahmen der Anmeldungen werden Fragen zur schulärztlichen Untersuchung sowie zur Sprachstandsfeststellung erörtert. Die Sprachstandsfeststellung ist mit der Zielsetzung eingeführt worden, die einzelnen Sprachstände der Kinder und ggf. erforderliche Förderbedarfe festzustellen. Durch Sprachfördermaßnahmen soll den Kindern mit einem entsprechenden Förderbedarf die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht ermöglicht werden. Da die Sprachfeststellung an den vorgenannten Terminen durchgeführt wird, müssen die Schulanfänger/-innen zum Anmeldetermin anwesend sein. In den Grundschulen Immenrode, Vienenburg und Wiedelah findet die Sprachfeststellung an einem anderen Termin statt, der von den jeweiligen Schulen noch gesondert mitgeteilt wird.
Download der Pressemitteilung:
Anmeldung der Schulanfänger/-innen für das Schuljahr 2017/2018
Verantwortlich für diese Meldung:Der Oberbürgermeister (V.i.S.d.P) |
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